Minijobs nur noch für Schüler?: Dehoga warnt vor einem Minijob-Aus

Datum22.06.2026 20:31

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt eindringlich vor der Abschaffung von Minijobs. Laut Präsident Haumann wären die Vorschläge der Rentenkommission, beitragsfreie Minijobs nur noch für Schüler zuzulassen, eine Katastrophe für das Gastgewerbe. Minijobs seien für die Branche, die 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte hat, ein unverzichtbares Instrument zur flexiblen Arbeitsorganisation. Die Beschränkung auf Schüler ignoriere, dass diese oft minderjährig sind und nicht für Abend- und Wochenendschichten eingesetzt werden können.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Minijobs nur noch für Schüler?“. Lesen Sie jetzt „Dehoga warnt vor einem Minijob-Aus“. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz warnt "eindringlich" vor der Abschaffung von Minijobs. "Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe", teilte Dehoga-Präsident Gereon Haumann mit. "Erst sollen Minijobs durch höhere Sozialabgaben massiv verteuert werden, jetzt droht die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments", sagte er. "Das ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes." Die Vorschläge der Rentenkommission waren am Samstagabend bekanntgeworden, offiziell vorgestellt werden sollen sie am Dienstag. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen demnach beitragsfreie Minijobs nur noch für Schüler möglich sein. Das soll einen Anreiz bieten, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen. Allein im Gastgewerbe gibt es laut Haumann rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. "Minijobs sind insbesondere für die vielen Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren", sagte er. Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken wolle, übersehe, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen könnten. Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse bis zu einem Einkommen von 603 Euro im Monat, für die nur geringe Sozialabgaben und Steuern fällig werden. © dpa-infocom, dpa:260622-930-265362/1