Datum22.06.2026 20:05
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie EU verschärft ihre Regeln gegen Kindesmissbrauch im Internet. Neue Bestimmungen nehmen KI-generiertes Missbrauchsmaterial, bezahlte Livestreams von sexuellem Missbrauch und Anleitungen für Straftaten ins Visier. Die Einigung sieht einheitliche Straftaten und längere Verjährungsfristen vor. Schweigen oder fehlender Widerstand eines Kindes gelten nicht mehr als Einwilligung. Grooming wird strafbar. Opfer sollen ein Recht auf Entschädigung erhalten. Die Richtlinie muss noch bestätigt werden und Deutschland hat drei Jahre zur Umsetzung.
InhaltEuropa geht in Zukunft härter gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vor. Neue Regeln nehmen KI-generiertes Missbrauchsmaterial, bezahlte Livestreams und Anleitungen für Straftaten ins Visier. In der EU soll Kindesmissbrauch im Internet künftig strenger bestraft werden. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich einer Mitteilung zufolge unter anderem auf neue einheitliche Straftaten, die mit zunehmender technologischer Entwicklung auftreten. Demnach soll etwa EU-weit strafbar sein, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen. Außerdem soll einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu verbreiten. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes oder anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig, hieß es. Auch der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll strafbar sein. Die neuen EU-Vorschriften legen zudem fest, dass Schweigen oder fehlender Widerstand eines Kindes nicht als Einwilligung zu sexuellen Handlungen gelten. In Deutschland können Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren solchen Handlungen zustimmen – aber nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen. Beispielsweise darf dabei kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden. Nach den neuen EU-Regeln darf sich ein Täter dabei auch nicht fälschlicherweise als Gleichaltriger ausgeben. Die neue Richtlinie erfasst zudem das sogenannte Grooming – die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke – als strafbare Handlung. Zudem legten die Unterhändler längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum Opferschutz vor, wie zum Beispiel ein Recht auf Entschädigung durch die Täter. Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Danach haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen. Die Richtlinie ist zu unterscheiden von der sogenannten Chatkontrolle. Die umstrittene Verordnung, nach der Internetunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzuspüren, zu melden und zu entfernen, wird derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert.