Datum22.06.2026 19:17
Quellewww.zeit.de
TLDRAngesichts trockenen Sommerwetters appellieren Stadt und Landkreis Osnabrück an die Bürger, Wasser zu sparen. Die Hitze lässt den Verbrauch steigen, während die Grundwasserstände nur mittelnied-rig sind. Unzureichender Niederschlag und hohe Entnahme senken die Pegel weiter und schaden Ökosystemen. Ein Rasensprenger verbraucht 800 Liter pro Stunde. In der Region Hannover gilt ab 27 Grad ein Bewässerungsverbot für Sprinkler und Anlagen tagsüber. Gezieltes Gießen ist weiterhin erlaubt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sommerhitze“. Lesen Sie jetzt „Stadt und Landkreis Osnabrück rufen zum Wassersparen auf“. Angesichts des andauernden, trockenen Sommerwetters rufen die Stadt und der Landkreis Osnabrück ihre Bürgerinnen und Bürger zu einem sparsamen Umgang mit Wasser auf. Die aktuelle Hitzeperiode lasse den Wasserverbrauch in der Region Osnabrück schon jetzt zu Beginn des Sommers rapide nach oben schnellen, teilten die Kommunen gemeinsam mit. Gleichzeitig lägen die Grundwasserstände etwa im Stadtgebiet von Osnabrück nur auf einem für Juni mittleren Niveau. "Bei ausbleibenden Niederschlägen, hohen Temperaturen und gleichzeitig erhöhter Grundwasserentnahme zum Beispiel durch Bewässerung kommt es unweigerlich zu einem verstärkten Absinken der Grundwasserstände, was gravierende Auswirkungen auf Ökosysteme hat", warnen Stadt und Landkreis. Beide Kommunen sprechen von einer "aktuell angespannten Situation" und appellieren, Pools nicht unnötig zu befüllen und den Wasserverbrauch etwa bei der Gartenbewässerung einzuschränken. Rund 800 Liter Wasser verbrauche ein Rasensprenger pro Stunde. Das entspreche der Menge, die ein Mensch in einer ganzen Woche benötige, hieß es. Auch in anderen niedersächsischen Kommunen soll Wasser insbesondere im Sommer gespart werden. In der Region Hannover etwa gilt ein Bewässerungsverbot ab Temperaturen von 27 Grad. Das regelt eine Allgemeinverfügung vom 1. Juni bis 30. September. Tagsüber dürfen Rasensprenger und Beregnungsanlagen dann nicht genutzt werden. Die gezielte Bewässerung etwa mit einer Gießkanne, einem Eimer oder einem Gartenschlauch ist aber weiterhin erlaubt. © dpa-infocom, dpa:260622-930-265097/1