Anklage: Frau stirbt - Schornsteinfeger und Hausmeister angeklagt

Datum22.06.2026 12:57

Quellewww.zeit.de

TLDRNach dem Tod einer 24-Jährigen infolge einer Kohlenmonoxidvergiftung in Berlin wurden ein Schornsteinfeger und ein Hausmeister angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, Mängel an einer Gasheizung und deren Abgasführung nicht ordnungsgemäß behandelt zu haben. Der Schornsteinfeger soll 2020 Despite Mängel die Heizung freigegeben haben, der Hausmeister 2022 die defekte Anlage im Heizkeller nicht abgeschaltet haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Beide Angeklagte bestreiten die Vorwürfe.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Anklage“. Lesen Sie jetzt „Frau stirbt - Schornsteinfeger und Hausmeister angeklagt“. Nach dem Tod einer 24-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister angeklagt. Ihnen werde vorgeworfen, dass sie Mängel an einer Gasheizung in einem Wohnhaus in Berlin nicht ordnungsgemäß behandelt hätten, so die Ermittler. Der Schornsteinfeger wird wegen fahrlässiger Tötung, der Hausmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt.  Im Jahr 2022 starb eine 24-Jährige in ihrer Berlin Erdgeschosswohnung in Nikolassee an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Drei weitere Bewohner des Hauses mussten wegen des Gases ins Krankenhaus. Laut Staatsanwaltschaft soll es aus dem Heizungskeller in die Wohnungen aufgestiegen sein. Grund dafür seien unter anderem ein fehlendes Abgasrohr und eine zu kleine Öffnung für Verbrennungsluft gewesen. Der inzwischen 69-jährige Schornsteinfeger soll die Heizung bei seiner Kontrolle im Jahr 2020 trotz Mängeln freigegeben haben. Auch der inzwischen 60 Jahre alte Hausmeister soll 2022 bei einem Kontrollgang im Heizkeller die Heizung nicht abgeschaltet haben, obwohl dies laut Staatsanwaltschaft notwendig gewesen wäre.  Nun müssen sie sich wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung vor Gericht verantworten. Die beiden Angeklagten bestreiten laut Staatsanwaltschaft die Vorwürfe. © dpa-infocom, dpa:260622-930-262448/1