Datum22.06.2026 12:44
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Jagdpächter steht wegen versuchten Mordes vor Gericht, weil er Drahtseile über einen illegalen Mountainbike-Trail bei Heilbronn spannte. Er gab an, Wildtiere und andere Waldbesucher schützen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft sieht durch die heimtückisch gespannten Seile das Mordmerkmal erfüllt. Der Konflikt zwischen Mountainbikern und Waldbesitzern wird durch ein baden-württembergisches Gesetz verschärft, das Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet.
InhaltMountainbiker nutzten verbotenerweise einen kleinen Pfad in einem Wald bei Heilbronn. Ein Jagdpächter soll daraufhin Drahtseile gespannt haben, um die Radfahrer zu stoppen. Vor Gericht hat er sich nun verteidigt. Ein Mann soll mehrfach Drahtseile über eine illegale Mountainbike-Strecke bei Heilbronn gespannt haben. Mutmaßlich wollte er damit Fahrradfahrer stoppen. Nun hat am Landgericht Heilbronn der Prozess gegen den 61 Jahre alten Jagdpächter begonnen. Die Anklage: versuchter Mord. Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Der Mann soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über dem sogenannten Dachstrail aufgehängt habe, eine bei Mountainbikern beliebte, aber auch illegale Strecke zwischen den Orten Eberstadt und Grantschen. Solche Seile können zu gefährlichen Stürzen führen. "Ich habe die zunehmende Nutzung des Trails als massives Problem für die Wildtiere und andere Waldbesucher erlebt", so der Gartenbauer in einer Erklärung, die seine Verteidigerin verlas. Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. "Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion", heißt es in dem Statement. Im Gegenteil: Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es "eine absolut falsche Entscheidung gewesen", die Drähte zu spannen. Die ersten Drähte waren beim Durchfahren gerissen – ohne dass jemand verletzt wurde. Daraufhin spannte der Mann ein stabileres Seil, das laut Staatsanwaltschaft auf 1,20 Meter Höhe kaum zu sehen gewesen sei. Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist durch den weiteren Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jagdpächter außer Vollzug gesetzt, er ist auf freiem Fuß. Die Wut des Jagdpächters könnte mit der sogenannten Zwei-Meter-Regel zu tun haben. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in Deutschland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite gesetzlich verbietet. Verankert ist das seit 1995 im Landeswaldgesetz und auch die neue grün-schwarze Landesregierung will daran nicht rütteln. Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Problem. Viele weichen deshalb aus – und fahren illegal wie auf dem "Dachstrail". Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und ihrer Meinung nach andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.