Friedrich Merz stellt keine Strafanträge wegen Beleidigung

Datum21.06.2026 20:23

Quellewww.spiegel.de

TLDRFriedrich Merz zeigt sich für persönliche Beleidigungen wenig empfindlich und stellt keine Strafanträge mehr. Er bedauert die Verschärfung des Tons in der politischen Debatte seit der Ära der sozialen Medien. Merz sieht die Grenze überschritten, wenn nicht die Person, sondern das Amt beschädigt wird, da dies die Demokratie gefährde. Eine Reform des Paragrafen 188 StGB, der Politiker schützt, wird diskutiert, auch im Kontext steigender körperlicher Angriffe gegen Mandatsträger, insbesondere auf kommunaler Ebene.

InhaltFriedrich Merz als Person zu beleidigen, ist für den Bundeskanzler kein Problem – er sei da gar nicht empfindlich, sagte er in einem Bürgergespräch. An einem Punkt höre aber auch für ihn der Spaß auf. Bundeskanzler Friedrich Merz lässt sich nach eigener Aussage von Beleidigungen nicht aus der Bahn werfen. "Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand", sagte der CDU-Chef beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in einem Gespräch mit Bürgern. "Nun müssen wir ein bisschen ‌versuchen, die Grenzen neu zu justieren." Seit seinem Amtsantritt sei er nicht mehr juristisch gegen Beleidigungen vorgegangen. Er habe seitdem keinen einzigen Strafantrag gestellt, so Merz. "Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr." In vielen Fällen verfolgten Staatsanwaltschaften Äußerungen gegen Politiker von Amts wegen, also, ohne dass eine Anzeige erstattet wurde, sagte Merz. Er sei selbst überrascht gewesen über die große Zahl der Fälle. Er selbst sei gar nicht empfindlich. Allerdings habe sich der Ton verschärft, bedauerte Merz. "Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten." Das sei inzwischen anders. Dabei sollten in der digitalen Welt keine anderen Regeln gelten als in der analogen. Er sei offen für eine Diskussion über die Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen soll, sagte der Kanzler. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Für ihn sei die Grenze erreicht, wenn jemand nicht als Person beleidigt oder kritisiert werde, sondern wenn das Amt beschädigt werde, sagte Merz. "In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf." Das gehöre nicht zur Meinungsfreiheit – damit werde die Demokratie beschädigt. Eine Änderung ​oder gar Abschaffung des Paragrafen 188 wird parteiübergreifend diskutiert. Teil der Debatte ist auch, dass sich die ​körperlichen Angriffe gegen Politiker auch ⁠auf kommunaler Ebene in den vergangenen ​Jahren ​deutlich erhöht und etliche Amtsträger deshalb ihren Rückzug aus der Politik erklärt haben.