Beleidigungen: Merz: Habe als Kanzler keinen Strafantrag gestellt

Datum21.06.2026 17:53

Quellewww.zeit.de

TLDRFriedrich Merz hat seit seinem Amtsantritt als Kanzler keine Strafanträge mehr wegen Beleidigungen gestellt. Er räumt ein, dass viele Vergehen von Amts wegen verfolgt werden. Merz, der sich selbst nicht als beleidigt empfindet, bedauert die Verschärfung des politischen Tons, besonders durch soziale Medien. Er ist offen für eine Reform des Schutzparagrafen für Politiker und betont die Grenze zur Beschädigung von Staatsämtern, die nicht mehr von Meinungsfreiheit gedeckt sei.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Beleidigungen“. Lesen Sie jetzt „Merz: Habe als Kanzler keinen Strafantrag gestellt“. Seit er Kanzler ist, geht Friedrich Merz nach eigener Aussage nicht mehr juristisch gegen Beleidigungen vor. "Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt", sagte der CDU-Chef beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in einem Gespräch mit Bürgern. "Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr." In vielen Fällen verfolgten Staatsanwaltschaften Äußerungen gegen Politiker von Amts wegen, also ohne dass eine Anzeige gestellt wurde, sagte Merz. Er sei selbst überrascht gewesen über die große Zahl der Fälle. Er selbst sei gar nicht empfindlich. "Also wenn mich irgendjemand einen Idiot nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand." Allerdings habe sich der Ton verschärft, bedauerte Merz. "Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten." Das sei inzwischen anders. Dabei sollten in der digitalen Welt keine anderen Regeln gelten als in der analogen. Er sei offen für eine Diskussion über die Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen soll, sagte der Kanzler. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten.  Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Für ihn sei die Grenze erreicht, wenn jemand nicht als Person beleidigt oder kritisiert werde, sondern wenn das Amt beschädigt werde, sagte Merz. "In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf." Das gehöre nicht zur Meinungsfreiheit - damit werde die Demokratie beschädigt. © dpa-infocom, dpa:260621-930-259318/1