Datum21.06.2026 13:25
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Polizei stoppte in Hockenheim ein Auto mit 14 Insassen, darunter sieben Kinder. Dem Fahrer droht ein Bußgeldverfahren wegen Überfüllung des Fahrzeugs und fehlender Kindersitze sowie nicht angelegter Sicherheitsgurte für die Kinder. Die Polizei betont die Wichtigkeit korrekter Sicherung aller Fahrzeuginsassen, insbesondere von Kindern, um schwere Verletzungen bei Unfällen zu vermeiden.
InhaltWas nach einer Showeinlage bei "Wetten, dass..?" klingt, stellt im Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die baden-württembergische Polizei hat ein Auto mit 14 Insassen angehalten, darunter auch Kinder. 14 Menschen in einem Auto mit nur fünf Sitzen: Die Polizei hat in Baden-Württemberg bei Hockenheim ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, in dem sich insgesamt 14 Personen drängten – darunter sieben Kinder. Für mehrere von ihnen fehlten die vorgeschriebenen Sicherungen, wie die Polizei mitteilte. Auf den Wagen waren die Beamten durch einen Hinweis aufmerksam geworden. Demnach meldete ein Augenzeuge am Samstagabend ein Auto auf der Landesstraße 723, das offenbar mit deutlich mehr Personen als erlaubt unterwegs war. Eine Streife stoppte den Wagen wenig später und stellte fest: Neben dem 52 Jahre alten Fahrer saßen noch 13 weitere Menschen in dem Fünfsitzer. Besonders kritisch aus Sicht der Polizei: Für keines der sieben Kinder konnte der Fahrer einen geeigneten Kindersitz vorweisen. Zudem waren die Kinder nicht mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert. Der Mann wurde über die Verstöße belehrt, wollte sich dazu aber nicht äußern. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Polizei nahm den Vorfall zum Anlass, um darauf hinzuweisen, "dass Sicherheitsgurte und geeignete Kindersitze keine bloßen Formalitäten, sondern lebenswichtige Schutzmaßnahmen darstellen. Bereits bei niedrigen Geschwindigkeiten können Verkehrsunfälle zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen. Insbesondere Kinder sind auf einen alters- und größenangepassten Schutz angewiesen." Es sei zudem Pflicht, die "zulässige Anzahl an Fahrzeuginsassen sowie die vorgeschriebene Sicherung aller Mitfahrenden" stets einzuhalten.