Datum21.06.2026 09:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIn fünf Bundesländern (Bremen, Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen) sind Schutzkonzepte gegen Missbrauch an Schulen nicht verpflichtend. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, fordert deren Umsetzung und bemängelt fehlende Handlungskompetenz und Qualitätssicherung. Eine Befragung von 10.000 Schülern ab Herbst soll ab 2027 genauere Zahlen zu Missbrauchsfällen liefern.
InhaltSchutzkonzepte sollen den Missbrauch an Schulen eindämmen. Laut der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sind diese in fünf Bundesländern nicht verpflichtend. In fünf Bundesländern sind Schutzkonzepte zur Verhinderung von Missbrauch an Schulen nicht verpflichtend. Das sagte die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In Bremen, Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind demnach Schutzkonzepte, die Missbrauch verhindern und den Umgang mit Vorfällen festlegen sollen, nicht verpflichtend. Claus forderte zudem, dass bestehende Konzepte auch umgesetzt werden müssten. "Wir merken immer wieder, dass es an Handlungskompetenz und an Möglichkeiten einer Qualitätssicherung fehlt", sagte sie. Um die Zahl der Fälle von Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen näher bestimmen zu können, ist nach Angaben von Claus ab kommenden Herbst eine Befragung von rund 10.000 Schülern und Schülerinnen geplant. Die ersten Ergebnisse der Befragung sollen Ende 2027 vorliegen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.