Bildung: So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg

Datum21.06.2026 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Baden-Württemberg gibt es keine einheitlichen Hitzefrei-Regeln. Schulleitungen entscheiden individuell, oft in Absprache mit anderen Schulen, unter Berücksichtigung von Außentemperaturen (ab 25 Grad um 11 Uhr empfohlen) und wichtigen Terminen wie Klassenarbeiten. Grundschüler mit Betreuung bleiben beaufsichtigt. Berufsschüler und Oberstufenschüler erhalten kein Hitzefrei, für sie gelten Arbeitsstättenregeln. Sportunterricht wird an die Hitze angepasst. Lockerere Kleiderordnungen sind vor Ort möglich.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bildung“. Lesen Sie jetzt „So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg“. Die Hitze könnte in Baden-Württemberg zum Wochenstart den nächsten Rekord knacken. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet für Montag mit Temperaturen bis zu 39 Grad. Sonne satt und kaum Abkühlung? Da wird der Schulunterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm. Auch in den kommenden Tagen stellt sich dann die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schulen eigentlich Hitzefrei geben dürfen.  So sehen die Regeln in Baden-Württemberg aus:  Das Kultusministerium macht keine generellen Vorgaben, ob und wann Schülerinnen und Schüler Hitzefrei bekommen. Auch eine landesweit einheitliche Temperaturgrenze, bei der der Unterricht automatisch endet, gibt es nicht. Vielmehr können sich die einzelnen Schulleitungen mit benachbarten Schulen abstimmen und möglichst gleichmäßig entscheiden. Dabei müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter auch zwischen wichtigen Terminen wie etwa Klassenarbeiten und den Wetterumständen abwägen. Fallen Klassenarbeiten wegen Hitzefrei flach, wird laut Ministerium ein Nachschreibe-Termin angesetzt. Auch wenn es keine festen Vorgaben gibt, empfiehlt das Kultusministerium den Schulen, sich an bestimmten Kriterien zu orientieren. Diese sehen vor, dass die Schulen Hitzefrei geben können, wenn die Außentemperatur um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Außerdem gibt es Hitzefrei demnach frühestens nach der vierten Schulstunde. Maßgeblich ist laut Ministerium "das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse". Nein. Nach Angaben des Landeselternbeirats müssen Kinder in Grundschulen mit ergänzender Betreuung weiter betreut werden. Es gebe lediglich keinen Unterricht. Und auch sonst müssen sich die Schulen weiter um ihre Schüler kümmern, so das Kultusministerium: Können Schüler nicht zu Fuß nach Hause gehen, sondern sind auf den Bus oder ein anderes Verkehrsmittel angewiesen, dann müssen die Schulen ihnen auch bei Hitzefrei bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen. Zudem müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Nein. Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen sowie in der gymnasialen Oberstufe können kein Hitzefrei bekommen, so das Ministerium. Für diese Schüler muss laut Kultusministerium ein Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein. Für sie gelten dieselben Regeln wie auch für Menschen, die etwa im Büro arbeiten. Eine Raumtemperatur bis 26 Grad ist der Arbeitsstättenverordnung zufolge in Ordnung. Wird es heißer, soll eingegriffen werden - ab 30 Grad wird das zur Pflicht. Dann müssen etwa Jalousien geschlossen, Tischventilatoren bereitgestellt, Bekleidungsregeln gelockert und zusätzliche Pausen eingeplant werden. Zudem sollen, wenn möglich, Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeit in weniger heiße Zeiten zu verlagern.  Sportlehrer müssen immer abwägen, wie etwa Hitze bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt wird. Dabei sollen sie Empfehlungen des Ministeriums berücksichtigen, die etwa vorsehen, dass die Kinder in den Pausen im Schatten sind, viel getrunken wird und Sonnencreme zum Einsatz kommt. Außerdem sollen intensive Ausdauerbelastungen bei hohen Temperaturen nicht länger als 30 Minuten dauern oder ganz unterlassen werden. Grundsätzlich gebe es keine Bedenken gegen Wettkämpfe oder Schulsportfeste in kühleren Vormittagsstunden. Auch bei dieser Frage gibt es keine einheitlichen Regeln. Landesweite Vorschriften zu Kleidung an Schulen gibt es laut Ministerium nicht, manche Schulen hätten aber in ihren Schulordnungen Regelungen getroffen. Diese könnten bei besonders hohen Temperaturen vorübergehend ausgesetzt werden - auch das entscheidet die Schulleitung vor Ort. © dpa-infocom, dpa:260621-930-256296/1