Datum20.06.2026 21:30
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesbediensteten an 71 Auslandsdienstorten wurde zwischen Juli 2025 und Juni 2026 zu viel Gehalt ausgezahlt. Ein Vorzeichenfehler bei der Berechnung der Auslandsbesoldung durch einen externen Dienstleister führte zu Überzahlungen von insgesamt fünf Millionen Euro. Die zu hohen Zuschläge, die auf einer fehlerhaften Einschätzung der Lebenshaltungskosten basierten, können vom Bund nicht zurückgefordert werden. Es wird geprüft, ob der Dienstleister regresspflichtig ist.
InhaltDurch einen Vorzeichenfehler bei der Berechnung der Auslandsbesoldung entstand ein Schaden in Millionenhöhe. An 71 Dienstorten im Ausland wurde zu viel Geld ausgezahlt. Durch einen Berechnungsfehler wurde Bundesbediensteten in 71 von 220 Dienstorten im Ausland von Juli 2025 bis Juni 2026 mehr Geld überwiesen als eigentlich vorgesehen. Das Auswärtige Amt bestätigte in einem Bericht, dass der Bund insgesamt fünf Millionen Euro zu viel überwiesen habe. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet. Ursache war laut dem Bericht ein Vorzeichenfehler bei der Berechnung der Auslandsbesoldung. Diese wird daran bemessen, wie teuer das Leben vor Ort ist. Ist es billiger als in Berlin, setze man einen negativen Faktor an. Im Fall der betroffenen Berechnungen wurden allerdings durchweg positive Vorzeichen gesetzt. Der Bund könne die zu hohen Zuschläge nicht zurückfordern, hieß es in dem Bericht des Auswärtigen Amts. Die Berechnung erfolgte durch einen Dienstleister. Es werde geprüft, den Dienstleister in Regress zu nehmen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.