Rentenkommission: Kommission empfiehlt Einstieg in Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente

Datum20.06.2026 18:09

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Rentenkommission schlägt vor, die gesetzliche Rente mit einer kapitalgedeckten Komponente zu ergänzen, um sie stabiler zu machen. Beiträge sollen in einen Fonds fließen, der dem schwedischen Modell ähnelt. Zudem soll das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Die abschlagsfreie Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Diese Reformen sollen die Finanzierbarkeit der Rente in einer alternden Gesellschaft sichern.

InhaltDas Rentenalter soll an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, ein Teil der Beiträge soll in einen Fonds fließen: Das sind die Vorschläge der Rentenkommission. Die Rentenkommission empfiehlt einen grundlegenden Umbau der gesetzlichen Rente: Künftig soll ein Teil der Beiträge nicht mehr nur direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner fließen, sondern zusätzlich am Kapitalmarkt angelegt werden. Kern der Vorschläge ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zugleich empfiehlt die Kommission, das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln und das die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte auslaufen zu lassen. Die Inhalte des Berichts liegen der ZEIT vor. Konkret soll die gesetzliche Rente um einen zweiten Baustein ergänzt werden. Zusätzlich zum bisherigen Umlageverfahren sollen insgesamt zwei weitere Prozentpunkte in ein individuelles Kapitalkonto fließen. Der Aufbau soll über vier Jahre in Schritten von jeweils 0,5 Prozentpunkten erfolgen. Am Ende wären das ein zusätzlicher Prozentpunkt für Beschäftigte und ein zusätzlicher Prozentpunkt für Arbeitgeber. Die Kommission orientiert sich dabei am schwedischen Modell: ein staatlich organisiertes Standardprodukt, breit gestreut und mit niedrigen Kosten, was dort als recht erfolgreich und renditestark gilt. Die Kommission verspricht sich davon mehr Stabilität für das Rentensystem. Nach den Berechnungen, auf die sich der Bericht stützt, würden so pro Jahr rund 30 bis 35 Milliarden Euro in einen Kapitalstock fließen. Dessen Erträge sollen die gesetzliche Rente später stützen. Begründet wird der Vorschlag auch sozialpolitisch: Viele Menschen in Deutschland sparen zwar viel, erzielen damit aber oft nur geringe Erträge, weil ihr Geld auf Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder Girokonten liegt. Durch die verpflichtende Anlage in der gesetzlichen Rente würden auch Menschen an den Erträgen der Kapitalmärkte beteiligt, die sich sonst nicht selbst um Aktien, Fonds oder ähnliche Produkte kümmern. Ein zweiter zentraler Vorschlag betrifft das Renteneintrittsalter. Es soll künftig im Verhältnis zwei zu eins an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Wenn die Lebenserwartung so steigt wie in den amtlichen Vorausberechnungen, würde das reguläre Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre wachsen. Die Kommission weist damit die oft zugespitzte Debatte über eine angeblich baldige Rente mit 70 zurück. Zugleich rechnet sie damit, dass die schrittweise Anhebung das System schon ab Mitte der dreißiger Jahre entlastet und den Beitragssatz um 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte dämpft. Außerdem empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie sogenannte Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Beitragsjahren) abzuschaffen. Nach ihrer Auswertung wird diese Regelung vor allem von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien genutzt, also eher von Besserverdienenden, gesünderen Beschäftigten und Männern. Die erwartete sozialpolitische Wirkung sei deshalb ausgeblieben. Für langjährig Versicherte (nach 35 Beitragsjahren) soll die Altersgrenze stattdessen von 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden. Für Menschen, die es gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze schaffen, schlägt die Kommission Härtefallregeln vor. Wer in rentennahen Jahrgängen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung seinen langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, soll leichter in Rente gehen können. Gleichzeitig empfiehlt die Kommission mehr Prävention, bessere Reha-Angebote und eine Überarbeitung der Regeln zur Erwerbsminderungsrente. Im Hintergrund zielt der Bericht auf eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Rentenentwicklung soll weiter an die Löhne gekoppelt bleiben. Zugleich soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, also jene Rechenregel, die den Rentenanstieg bremst, wenn auf weniger Beitragszahler mehr Rentner kommen. Damit das Rentenniveau beim Übergang nicht zu stark sinkt, schlägt die Kommission zusätzlich einen Übergangsfaktor vor. Er soll das Niveau neuer Renten zunächst stabilisieren, bis die Erträge aus der Kapitaldeckung wirken. Finanziert werden soll das aus Steuermitteln. Darüber hinaus enthält der Bericht zahlreiche weitere Vorschläge. Dazu gehören eine Freibetragsregelung für Menschen in der Grundsicherung im Alter, damit sich Beitragszahlungen auch bei sehr kleinen Renten stärker lohnen. Die Kommission schlägt zudem vor, mehr Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, Minijobs stärker in die Rentenversicherung einzubinden und die digitale Rentenübersicht auszubauen. Auch die Verwaltung der Rentenversicherung soll moderner und zentraler organisiert werden. Die Vorschläge sind vor allem für die Zeit nach 2031 gedacht. Einige Maßnahmen könnten nach Vorstellung der Kommission aber schon früher beschlossen werden. Ihr Grundgedanke lautet: Die gesetzliche Rente soll der wichtigste Pfeiler der Alterssicherung bleiben. Sie soll aber so reformiert werden, dass sie auch unter den Bedingungen einer alternden Gesellschaft finanzierbar bleibt.