Meinung: Betriebliche Altersvorsorge: Verpflichtende Rente vom Chef – Kolumne

Datum20.06.2026 09:05

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie Politik diskutiert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge nach dem Opt-Out-Prinzip. Ziel ist es, mehr Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Damit dies aber nicht primär Versicherern nützt, muss die Politik auf renditestarke, kostengünstige und leicht übertragbare Verträge achten. Arbeitgeber müssen ihre Sozialversicherungsersparnisse vollständig an die Arbeitnehmer weitergeben. Auf keinen Fall darf das Modell zur reinen Staatsfinanzierung verkommen.

InhaltDie Politik diskutiert darüber, Betriebsrenten verpflichtend zu machen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn es am Ende nicht vor allem den Versicherern nutzt. Betriebliche Altersvorsorge. Das hört sich doch erst einmal schön an. Extra Geld vom Chef, damit es Ihnen im Alter finanziell besser geht. Etwas patriarchalisch, aber früher war das oft tatsächlich so gedacht: Ein Unternehmen, dem es gut ging, legte für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas obendrauf: Rente von der Firma. Die gab’s aber nicht nur aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondern auch, um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Rente gegen Loyalität. Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von "Finanztip" und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. "Finanztip"  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken "Finanztip" bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift "Finanztest" geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der "taz". Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld. Daraus ist in den vergangenen Jahrzehnten ein Flickenteppich an betrieblicher Altersvorsorge entstanden. Manche Unternehmen haben viel gemacht, andere wenig, manche gar nichts. Manche haben intensiv über Loyalitätsfragen bei ihren Mitarbeitern nachgedacht, andere über eine möglichst einfache Organisation. Manche Unternehmen haben die Geldanlage fürs Alter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst in die Hand genommen, andere haben das Geld einem Versicherungsunternehmen überlassen, das das Anlagekapital mehren sollte. 20 Millionen Verträge gibt es in Deutschland in der betrieblichen Altersvorsorge , etwa die Hälfte der Arbeitnehmer hat einen Vertrag. Die Folge des Flickenteppichs an Interessen ist auch ein unübersichtlicher Garten von Durchführungswegen, so heißt das im Fachjargon: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage. Das klingt für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon nach Überforderung, bevor man überhaupt einen Euro eingezahlt hat. Jetzt diskutieren Experten, Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber, im Rahmen der Rentenreform daraus eine quasi obligatorische Betriebsrente für alle zu machen. Jeder und jede soll einen solchen Vertrag haben, falls er oder sie die Betriebsrente nicht bewusst abwählt und stattdessen etwas anderes für die Altersvorsorge tut: Opt-Out-Modell heißt so etwas. Das ist spannend, vor allem für jene Hälfte der Beschäftigten, die bislang keine Rente vom Chef versprochen bekommt. Mindestens 17 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter mehr Frauen, mehr Beschäftigte in kleinen Unternehmen, mehr Arbeitnehmer im Osten und mit kleineren Gehältern. Ist es auch positiv? Das hängt von den konkreten Angeboten ab. Bei einer Verpflichtung, einem Obligatorium, für das man sich nicht selbst entscheiden muss, sind solche Anforderungen besonders wichtig. Denn wenn Ihnen der Chef erst mal einen Hunderter oder zwei vom monatlichen Gehalt abzwackt, solange Sie nicht laut widersprechen, dann muss zumindest das Ergebnis vorteilhaft sein. Wenn Arbeitnehmer erst mal mit Skepsis auf solche Pläne reagieren, ist das nur zu verständlich. Erstens hat man ja hoffentlich einen eigenen Plan, was mit dem hart erarbeiteten Gehalt Monat für Monat passieren sollte. Zweitens sind die Erfahrungen mit staatlichen Reformen bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht nur positiv. 2002 hatte die damalige Bundesregierung allen Arbeitnehmern erstmals ermöglicht, bei ihrem Chef auf einer betrieblichen Altersvorsorge zu bestehen. Allerdings nicht mit Geld vom Chef, sondern aus dem eigenen Gehalt. Gehaltsumwandlung ist das Stichwort. Das hat für die Mitarbeiter nicht immer funktioniert, obwohl sie damit Steuern und Sozialabgaben sparen. Denn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden dabei vom Bruttogehalt abgezogen. Bei der Auszahlung im Alter werden dann zwar wieder Steuern und Abgaben fällig, meist aber weniger als im Arbeitsleben. Wer in der richtigen Branche beim richtigen Arbeitgeber landete, hat ein ordentliches Angebot bekommen. Wer Pech hatte, bekam ein kompliziertes Versicherungsprodukt, hohe Kosten oder gar nichts. Nur die Arbeitgeber haben von dem Modell zunächst durchgängig profitiert, denn auch sie mussten für den umgewandelten Teil des Gehalts keine Sozialversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Die politische Idee war Anfang des Jahrtausends natürlich: Die Chefs legen wenigstens die ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Förderung für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter obendrauf. Viele, wahrscheinlich die meisten, machten das auch. Doch mancher Chef, manche Firma, steckte sich die Ersparnisse stattdessen ganz legal selber ein. Bereicherte sich an der Betriebsrente der Mitarbeiter, in dem er die Sozialversicherungsbeiträge einfach nur einsparte. Bis 2019 brauchte die Politik, um diese Art von Umverteilung zu unterbinden. In anderen Ländern ist das für viele Beschäftigte besser gelaufen. In den Niederlanden , in Dänemark  oder der Schweiz profitiert die große Mehrheit der Beschäftigten von Betriebsrenten, zum Teil sind es über 90 Prozent der Arbeitnehmer. Und auch in Großbritannien immerhin über 80 Prozent. Irland hat erst 2026 eine obligatorische Betriebsrente für fast alle eingeführt . In den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz ist das Versorgungsniveau der Rentnerinnen und Rentner, also das verfügbare Einkommen im Ruhestand verglichen mit dem verfügbaren Einkommen der Erwerbstätigen, deutlich höher als in Deutschland. Wenn also in Deutschland jetzt darüber diskutiert würde, ob betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten, die sich nicht bewusst dagegen entscheiden, verpflichtend werden könnte, wäre das klasse. Es muss etwas getan werden, um den Lebensstandard für künftige Ruheständler trotz der demografischen Herausforderung zu verbessern. OECD-Statistiken zeigen: wir liegen in Europa, was das gesetzliche Rentenniveau angeht, eher auf den hinteren Plätzen . Die neue Betriebsrente sollte allerdings nicht vor allem ein Geschäftsmodell für Versicherer sein. Und sie darf auch nicht vor allem dazu dienen, die Staatsfinanzierung einfacher zu machen. Warum sage ich das? Aktuell ist die betriebliche Altersvorsorge eine Domäne der Versicherer . Der Versicherungsvertrieb verdient sich hier oft eine goldene Nase. In der klassischen privaten Altersvorsorge sind den Versicherern hingegen zuletzt die Felle davon geschwommen. Die Versicherungswirtschaft befürwortet ein Obligatorium in der betrieblichen Altersvorsorge . Klar: Wenn Millionen Beschäftigte zusätzlich sparen sollen, ist das ein gigantischer Markt. Und wenn ein Produkt verordnet wird, muss man die Kunden nicht mehr so mühsam überzeugen. Genau deshalb muss die Politik jetzt besonders genau hinschauen. Meine erste Messlatte für ein künftiges Obligatorium ist deshalb: Die Rendite muss stimmen. Wer jahrzehntelang Geld für das Alter zurücklegt, braucht eine Anlage, die langfristig wirklich Ertrag bringen kann. Das spricht für eine starke Aktienorientierung, etwa über breit gestreute, günstige Fonds oder Indexfonds (ETFs). Wer junge Beschäftigte über 30 oder 40 Jahre sparen lässt und das Geld dann vor allem in renditeschwache Produkte steckt, nimmt ihnen einen Teil ihrer Zukunft. Die zweite Messlatte: Die Kosten müssen runter. Ein verpflichtendes System darf kein Selbstbedienungsladen für Finanzdienstleister werden. Natürlich sollen Anbieter für ihre Arbeit bezahlt werden. Aber wenn Millionen Beschäftigte automatisch einzahlen, braucht es keine teuren Vertriebsstrukturen und keine komplizierten Provisionsmodelle. Bei der privaten Altersvorsorge haben wir bei "Finanztip" einen Kostendeckel von 0,5 Prozent pro Jahr gefordert. 250.000 Bürgerinnen und Bürger haben unsere Petition an den Bundestag unterschrieben. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sollte der Deckel für alle Produkte bei einem halben Prozent liegen, fordern wir bei "Finanztip" . Das Basisprodukt muss auch für 0,2 Prozent darstellbar sein. Ein halbes Prozent mehr Kosten klingt nach wenig, ist aber sehr teuer, wie die "Finanztip"-Berechnung zeigt. Über Jahrzehnte geht es schnell um 30.000 Euro. Die dritte Messlatte: Der Vertrag muss mitnehmbar sein. Das ist einer der größten Schwachpunkte des heutigen Flickenteppichs in der betrieblichen Altersvorsorge. Viele Beschäftigte wechseln im Laufe ihres Erwerbslebens mehrfach den Arbeitgeber. Drei, vier, fünf Wechsel sind normal. Wer dann jedes Mal einen neuen Vertrag bekommt, steht am Ende mit mehreren kleinen Betriebsrenten da: Ein Vertrag ruht, nach zehn Jahren bei der Firma hat man nicht weiter eingezahlt. Einer läuft aktuell. Bei einem dritten hat man auch nach Schluss des Arbeitsvertrages weiter eingezahlt. Und den vierten hat man ohnehin nie verstanden. Das ist Unsinn. Der Vertrag in einer neuen, modernen betrieblichen Altersvorsorge muss dem Arbeitnehmer gehören. Wenn man wechselt, zahlt der neue Arbeitgeber in denselben Vertrag weiter ein. Fertig. Die vierte Messlatte: Wenn ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers für eine Betriebsrente umgewandelt wird, muss der Arbeitgeber seine Ersparnis bei der Sozialversicherung vollständig an den Mitarbeiter weitergeben. Heute sparen Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung über 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und müssen dafür in vielen Fällen nur 15 Prozent Zuschuss zahlen. Das reicht nicht. Wenn der Arbeitgeber durch die Umwandlung mehr spart, sollte die volle Ersparnis in den Vertrag der Beschäftigten fließen. Nicht nur ein Teil. Alles. Und gute Arbeitgeber legen noch etwas obendrauf. Die fünfte Messlatte: Es darf nicht heimlich um Staatsfinanzierung gehen. Natürlich träumen die Regierungen und Finanzpolitiker in der EU vom neuen, größeren europäischen Kapitalmarkt. Die EU-Kommission sagt ein ums andere Mal, dass einer der großen Vorteile der USA im internationalen Wettbewerb sei, dass der US-Kapitalmarkt viel größer sei, und dass so leichter Milliarden für Innovation zu mobilisieren seien. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat es in seiner Rede bei der Bertelsmann Stiftung Anfang 2026 sehr klar formuliert : "Auf deutschen Sparkonten liegen mehr als 3600 Milliarden Euro. Geld, das wir mobilisieren können. Die Reform der privaten Altersvorsorge und die Einführung der Frühstartrente  sind erste Schritte dafür. Ich werbe zusätzlich für die Einführung einer verpflichtenden, kapitalgedeckten Betriebsrente, für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Beitrag leisten." Aber der Idee, über eine obligatorische Betriebsrente einfach nur Milliarden zusätzlicher Spargelder einzusammeln, die dann über den Umweg Fonds, Bank oder Versicherung anderen Zwecken dienen sollen, ordnet das sozialpolitische Ziel der Staatsraison unter. Das geht nicht. Wer aus deren Altersvorsorge die Aufgaben finanziert, die wir als Steuerzahler nicht bezahlen wollen, verschiebt Lasten. Das muss man wenigstens offen sagen. Die sechste Messlatte: Ein Obligatorium muss wirklich viele erreichen – aber es braucht faire Ausnahmen. In Ländern wie den Niederlanden oder Dänemark ist betriebliche Altersvorsorge für den allergrößten Teil der Beschäftigten selbstverständlich. Deutschland liegt deutlich darunter. Aber niemand sollte gezwungen werden, genau diese Betriebsrente zu nutzen, wenn er oder sie nachweislich anders vorsorgt. Wer bereits in ein gutes, günstiges privates Altersvorsorgekonto einzahlt, sollte nicht zusätzlich in ein betriebliches Produkt gedrängt werden . Entscheidend ist nicht das Etikett. Entscheidend ist, dass verlässlich fürs Alter gespart wird. Was Sie jetzt als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer tun können? Erst mal abwarten. Wenn Sie schon eine betriebliche Altersvorsorge haben, ist es bestimmt keine schlechte Idee, sich Ihren Vertrag noch mal anzuschauen. Wie hoch sind die Kosten? Wie viel zahlt der Arbeitgeber wirklich dazu? Was passiert beim Jobwechsel? Und lohnt sich das Produkt auch nach Steuern, Sozialabgaben und späteren Abzügen im Alter? Lassen Sie das im Zweifel von Ihrem Anbieter erklären. Wenn Sie die Antworten nicht bekommen, ist das schon eine Antwort und quasi ein Auftrag, sich demnächst neu zu kümmern. Was die Abgeordneten tun sollten, die sich demnächst mit der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen dürfen? Wenn das Nachdenken über ein Obligatorium ernst ist, muss die neue Altersvorsorge radikal aus der Sicht der Arbeitnehmer gedacht werden. Nicht aus Sicht der Anbieter. Nicht aus Sicht der Arbeitgeberverbände. Nicht aus Sicht der Staatsfinanzierung. Sondern aus Sicht derjenigen, die jahrzehntelang arbeiten, einzahlen und im Alter etwas davon haben sollen. Am besten in einem portablen, renditestarken und günstigen Vertrag.