Verena Hubertz: Bundesbauministerin verteidigt geplante Kürzung des Wohngelds

Datum19.06.2026 18:44

Quellewww.zeit.de

TLDRBundesbauministerin Verena Hubertz verteidigt geplante Kürzungen von zwei Milliarden Euro beim Wohngeld. Aufgrund der angespannten Haushaltslage seien Einsparungen von jeweils einer Milliarde Euro beim Bund und den Ländern nötig. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sinken damit von fünf auf drei Milliarden Euro. Hubertz räumt ein, dass dies auch bisherige Empfänger hart treffen wird und ein Drittel der Haushalte den Anspruch verlieren wird, bezeichnet dies aber als "nicht anders machbar".

InhaltZwei Milliarden Euro will die Bundesregierung beim Wohngeld einsparen. "Bitter, aber nicht anders machbar" sagt die zuständige Ministerin Verena Hubertz. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat geplante Kürzungen beim Wohngeld in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro verteidigt. Die "schwierige Haushaltslage" erfordere in ihrem Ministerium Kürzungen von einer Milliarde Euro beim Wohngeld, sagte Hubertz gegenüber der Rheinischen Post. Im Zuge der Reform sollen je eine Milliarde beim Bund und bei den Ländern eingespart werden. Damit blieben von bisher fünf Milliarden Euro jährlich noch drei Milliarden für das Wohngeld. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. "Jedes Ministerium muss sparen, damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben", sagte Hubertz.  Dem Bericht der Rheinischen Post zufolge rechnet die SPD-Politikerin mit schwerwiegenden Konsequenzen für jene, die auf die Hilfen angewiesen sind. "Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen", sagte Hubertz. "Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte wird rausfallen." Betroffen seien unter anderem Menschen, deren Einkommen so gering ist, dass sie nach der aktuellen Regelung gerade so als antragsberechtigt gelten. Dass diese Menschen nun ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren werden, bezeichnete Huberts als "sehr bitter, aber nicht anders machbar". Bereits ausgestellte Wohngeldbescheide sollen bis zu ihrem Auslaufen gültig bleiben. Die Bescheide werden immer befristet ausgestellt.  Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.