Datum19.06.2026 13:38
Quellewww.zeit.de
TLDREin Untersuchungsausschuss im Saarland steht vor dem Abschluss seiner Arbeit bezüglich rassistischer Anschläge und rassistischer Gewalt Ende der 1990er Jahre, darunter der Mord an Samuel Kofi Yeboah. Der Ausschuss untersuchte Versäumnisse der Behörden. Zwar konnten keine systematisch rassistisch motivierten Fehler staatlicher Stellen nachgewiesen werden, jedoch wurden erhebliche Fehleinschätzungen und Defizite im Umgang mit rechtsextremer Gewalt festgestellt. Der Abschlussbericht wird am 24. Juni im Landtag beraten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mord an Asylbewerber“. Lesen Sie jetzt „U-Ausschuss zu rassistischem Mord im Saarland vor Abschluss“. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den rassistischen Anschlägen Anfang der 1990er Jahre im Saarland steht nach rund drei Jahren vor dem Abschluss. Das Landtagplenum soll am 24. Juni über den Abschlussbericht beraten, wie die Vorsitzende des Gremiums und SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Sevim Kaya-Karadağ in Saarbrücken mitteilte. Bei einem Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis war der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah getötet worden. Die Tat und der rassistische Hintergrund wurden erst Jahrzehnte später geklärt, die Ermittlungen waren zwischenzeitlich sogar eingestellt worden. Der Haupttäter ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Der Ausschuss sollte mögliche Fehler und Versäumnisse der Saar-Behörden beim Umgang mit diesem und weiteren Anschlägen in jener Zeit untersuchen, etwa in Saarwellingen und Wallerfangen. "Nicht alle Fragen konnten nach mehr als drei Jahrzehnten abschließend geklärt werden; auch das gehört zur ehrlichen Bilanz der Ausschussarbeit", erklärte Kaya-Karadağ. Der Ausschuss war im Juni 2023 vom Landtag eingesetzt worden und hatte im darauffolgenden Herbst seine Arbeit aufgenommen. Seither habe das Gremium in 29 Sitzungen Akten ausgewertet, behördliche Abläufe rekonstruiert und 53 Zeuginnen und Zeugen gehört, wie die Vorsitzende berichtete. "Ein bewusstes, ideologisch motiviertes oder systematisch rassistisches Wegsehen staatlicher Stellen lässt sich nicht belegen", sagte der CDU-Obmann im Ausschuss, Patrick Waldraff. Auch könne die Arbeit der damaligen Ermittler und politisch Verantwortlichen nicht pauschal als interesselos oder vorsätzlich nachlässig bewertet werden. "Aber ebenso klar ist: Es gab erhebliche Fehleinschätzungen, strukturelle Defizite, personelle Schwächen, Naivität und mangelnde Sensibilität im Umgang mit rechtsextremer Gewalt." Ähnlich sieht das die SPD. "Der Ausschuss hat Defizite bei den damaligen Ermittlungen sichtbar gemacht. Rassistische und rechtsextreme Tatmotive wurden nicht immer mit der gebotenen Konsequenz verfolgt, rechte Gewalt wurde zu häufig unterschätzt oder verharmlost", stellte die SPD-Abgeordnete und Ausschussmitglied Sandra Quinten fest. "Zugleich gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Ermittlungsfehler vorsätzlich begangen wurden oder einzelne Ermittler bewusst Aufklärung verhindern wollten." Der Abschlussbericht dürfe aber kein Schlussstrich sein. Im Gremium waren drei SPD- und zwei CDU-Abgeordnete vertreten, der AfD als dritte Partei im Landtag blieb eine beratende Mitgliedschaft. Die Fraktion hatte deshalb vergeblich vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt. © dpa-infocom, dpa:260619-930-249730/1