Datum19.06.2026 13:32
Quellewww.zeit.de
TLDRWissenschaftliche Dienste des Bundestages äußern verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten Heizungsgesetz. Sie sehen die Gefahr, dass Emissionsreduktionen unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben werden. Das Gutachten, angefordert von den Grünen, kritisiert die geplante Aufweichung strenger Regelungen erneuerbarer Energien für Heizungen. Insbesondere die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen soll entfallen. Kritiker befürchten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
InhaltDie wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten das geplante Heizungsgesetz aus Klimaschutzgründen für bedenklich. Angefordert wurde das Gutachten von den Grünen. Ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kritisiert die geplanten Änderungen des Heizungsgesetzes der schwarz-roten Koalition. Es bestünden "verfassungsrechtliche Zweifel", insbesondere ob mit dem neuen Gesetz die Reduktion von Emissionen unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben werde. Das Gutachten liegt der ZEIT vor. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet. Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz, auch Heizungsgesetz genannt, beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen. Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, der das Gutachten der wissenschaftlichen Dienste angefordert hatte, bezeichnete das geplante Gesetz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa als "verfassungsrechtlich zweifelhaft". Reiche sei das offensichtlich egal. "Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte Kellner. Zuvor hatte es bereits Kritik an dem Entwurf gegeben, etwa von der Deutschen Umwelthilfe. Die Linke kündigte an, eine Klage gegen das Gesetz zu prüfen. Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, wies auf Artikel 20a des Grundgesetzes hin, aus dem sich ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen ergebe. Im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes heißt es dagegen, dass der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ein Verschlechterungsverbot nicht ausdrücklich erwähne. Bislang habe das Bundesverfassungsgericht nur die Regelung der Gesamtziele entschieden, nicht über Einzelmaßnahmen. Es sei daher offen, wie es über das geplante Heizungsgesetz entscheiden würde. Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen" die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Im Kern stellte das Bundesverfassungsgericht fest: einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Konkret trug das Gericht der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Union und SPD hatten den Gesetzentwurf zuletzt verteidigt. Reiche sagte, die Wärmepumpe werde "in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein". Die Förderung für den Einbau "setzen wir fort, das ist fest verabredet". Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst miterarbeitete Heizungsgesetz ändert. Das Heizungsgesetz der Ampel habe "nicht die erforderliche Akzeptanz" gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, "das zu realisieren". Der "neue Weg in die Wärmewende" biete mehr Wahlfreiheit.