Verfassungstreue: Schleswig-Holstein will Staatsdiener strenger prüfen

Datum19.06.2026 11:47

Quellewww.zeit.de

TLDRSchleswig-Holstein plant, Bewerber für den Staatsdienst strengeren Verfassungsschutzprüfungen zu unterziehen. Dies soll verhindern, dass Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, eingestellt werden. Zukünftig wird eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der ersten Berufung in ein Beamten- oder Richterverhältnis erfolgen. Dies gilt auch für Angestellte, insbesondere in sensiblen Bereichen. Die Landesregierung begründet dies mit der besonderen Verantwortung von Staatsdienern und der Notwendigkeit, präventiv tätig zu werden, da aktuelle Regelungen erst nach der Einstellung greifen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassungstreue“. Lesen Sie jetzt „Schleswig-Holstein will Staatsdiener strenger prüfen“. Wer in Schleswig-Holstein in den Staatsdienst eintreten will, dem steht künftig nach dem Willen der Koalition eine Prüfung durch den Verfassungsschutz bevor. "Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen", sagte Digitalisierungsminister und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) im Landtag. "Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren." Es gehe stets um sorgfältige Einzelfallprüfungen. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün sieht eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Die Einstellungs-Entscheidung treffe aber immer die einstellende Behörde, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner.  Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, sollen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies soll auch für Angestellte gelten. Wer für den Staat arbeite, trage besondere Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte Schrödter. "Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir nicht in unserem öffentlichen Dienst dulden." Die aktuellen Regeln griffen erst, wenn jemand bereits eingestellt sei. "Aus Sicht der Landesregierung ist das jedoch zu spät." In anderen Ländern seien solche Prüfungen bereits Praxis. "Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen." © dpa-infocom, dpa:260619-930-248940/1