Online-Widerruf: Gesetz zum verpflichtenden »Widerrufsbutton« in Kraft

Datum19.06.2026 10:56

Quellewww.zeit.de

TLDREin neues Gesetz verpflichtet Onlineshops ab sofort zu einem "Widerrufsbutton", um Verbrauchern die Kündigung von Verträgen zu erleichtern. Dieser Button muss gut sichtbar platziert sein und ermöglicht eine unkomplizierte Kündigung, ohne Angabe von Gründen. Das Gesetz betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, mit Ausnahmen für personalisierte oder schnell verderbliche Waren. Verbraucherschützer loben die erhöhte Transparenz, während Branchenverbände vor bürokratischem Aufwand und potenziellem Missbrauch warnen.

InhaltAuf allen Websites, wo ein Widerrufsrecht besteht, gilt die Pflicht für einen "Widerrufsbutton". So sollen Verbraucher ihre Verträge mit wenigen Klicks kündigen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ihre Online-Verträge einfacher kündigen können. Ab Freitag ist der sogenannte "Widerrufsbutton" Pflicht. Über diesen sollen Käufer etwa Verträge mit wenigen Klicks schnell und unkompliziert wieder kündigen zu können. Von dieser neuen Regelung ist beinahe der gesamte Onlinehandel im B2C-Bereich betroffen, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Überall, wo generell ein Widerrufsrecht besteht, ist der Button nun Pflicht. Ob großes Versandunternehmen oder kleiner, spezialisierter Onlineshop – sie alle müssen die Funktion auf Websites und Apps bereitstellen. Für die Umsetzung auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay ist der Plattformbetreiber zuständig. Der Button greift damit sowohl beim Einkauf von den meisten Waren als auch bei online abgeschlossenen Verträgen zu Dienstleistungen wie Streaming-Angeboten oder auch Krediten und Versicherungen. Ausnahmen bestehen hingegen bei Waren, welche auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden, zum Beispiel bei maßgeschneiderter Kleidung. Auch schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel haben kein Widerrufsrecht. Die Funktion muss ab sofort gut sichtbar auf der Website eines Onlineshops platziert sein. Um versehentliche Stornierungen zu verhindern, sieht die Regelung einen zweistufigen Widerrufsprozess vor. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden. Vonseiten der Verbraucherzentrale Bundesverband kam positive Resonanz zu dem neuen Gesetz. Es schaffe mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz für die Verbraucherinnen – auch, wenn sich das Widerrufsrecht selbst nicht ändere. Die Frist zum Widerruf beträgt in der Regel 14 Tage. Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem Gewinn für den Verbraucherschutz. " Wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein." Kritik kam hingegen von Branchenverbänden. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sprach von einem erheblichen bürokratischen Aufwand gerade für kleinere Unternehmen. Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel, Alien Mulyk, warnte vor Verwirrung infolge unterschiedlicher Widerrufsabläufe sowie vor Missbrauch – etwa vor Bots, die massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen könnten.