Prozess in Regensburg: Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage gegen Bistum

Datum19.06.2026 10:27

Quellewww.zeit.de

TLDREin ehemaliger Regensburger Domspatz unterlag mit seiner Klage auf 400.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Bistum. Das Landgericht begründete die Abweisung der Klage mit Verjährung, da die mutmaßlichen Misshandlungen und sexuellen Übergriffe in den frühen 1990er Jahren stattfanden. Das Gericht betonte, dass die Verjährungsentscheidung keine Aussage über das tatsächliche Geschehen zulasse. Das Bistum bestritt die Vorwürfe mit Nichtwissen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess in Regensburg“. Lesen Sie jetzt „Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage gegen Bistum“. Ein ehemaliges Mitglied der weltberühmten Regensburger Domspatzen ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert. Er hatte insgesamt rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll. Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche. Das Landgericht wies seine Klage ab und berief sich dabei auf Verjährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er Jahren und damit vor mehr als 30 Jahren ereignet haben. Das Urteil war bereits am Vortag ergangen, das Gericht hatte dessen Inhalt aber zunächst nicht mitteilen wollen.  Die Kammer "verkennt nicht, dass es für diejenigen, die von kirchlichen Amtsträgern missbraucht worden sind, in besonderem Maße herausfordernd und belastend war und ist, sich zu öffnen, über die Taten zu sprechen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen", wie es in der Urteilsbegründung heißt.  "Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt. Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist." Das Bistum Regensburg hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich dabei nicht nur auf Verjährung berufen. "Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. "Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei." © dpa-infocom, dpa:260619-930-248404/1