Kriminalität: Versuchter Mord in Heim? - Pfleger angeklagt

Datum19.06.2026 08:57

Quellewww.zeit.de

TLDREin Pfleger wurde wegen des Verdachts auf versuchten Mord, Totschlag und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juli und September 2025 sechs Bewohnern eines Pflegeheims im Wetteraukreis ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt zu haben. Dies führte zu gefährlichen Blutdruckabfällen bei den Opfern. In einem Fall soll der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit einer demenzerkrankten Bewohnerin ausgenutzt haben. Seit September sitzt er in Untersuchungshaft.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Versuchter Mord in Heim? - Pfleger angeklagt“. Ein Pfleger soll mehreren Bewohnern in einem Pflegeheim im Wetteraukreis ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt und sie so in Gefahr gebracht haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den heute 38-Jährigen erhoben. Es steht der Verdacht des versuchten Mordes, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung im Raum.  Es geht um sechs Taten, die der Deutsche zwischen Juli und September 2025 begangen haben soll. Dabei soll er vier Heimbewohnerinnen im Alter zwischen damals 83 und 86 Jahren sowie einem 88-jährigen Bewohner ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht haben. Das führte laut Staatsanwaltschaft bei den Opfern zu einem Abfall des Blutdrucks.  In vier Fällen soll der Angeklagte nach der Gabe von Insulin selbst den Notruf gewählt haben, daher wirft ihm die Staatsanwaltschaft hier gefährliche Körperverletzung vor. In zwei weiteren Fällen, in denen er das nicht tat, steht der Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts im Raum.  In einem Fall könnte es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Mord aus Heimtücke handeln, denn eine 84 Jahre alte Frau sei wegen einer Demenzerkrankung arg- und wehrlos gewesen. Das habe der Mann bewusst ausgenutzt.  Der 38-Jährige sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nun muss das Frankfurter Landgericht entscheiden, ob es zum Prozess kommt. © dpa-infocom, dpa:260619-930-247944/1