Prozess gegen Vater: Urteil zu angeblicher Zwangsprostitution von Sohn aufgehoben

Datum18.06.2026 17:57

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof hat ein Urteil aufgehoben, das einen Vater vom Vorwurf der Zwangsprostitution seines Sohnes freisprach. Das Landgericht Hamburg hatte ihn lediglich wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Sohn hatten auf eine Verurteilung wegen Zwangsprostitution revidiert. Nun muss erneut verhandelt werden, da Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sohnes bestehen. Ein mitangeklagter Pastor wurde wegen sexuellem Missbrauch und Besitz jugendpornografischen Materials verurteilt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess gegen Vater“. Lesen Sie jetzt „Urteil zu angeblicher Zwangsprostitution von Sohn aufgehoben“. Ein Vater, der seinen 15 Jahre alten Sohn zur Prostitution gezwungen haben soll, kommt erneut in Hamburg vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Hamburger Landgerichts, das den Vater am 17. Juli 2025 in diesem Punkt freigesprochen hatte, auf. Das Landgericht hatte den damals 47-Jährigen nur wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Sohn als Nebenkläger hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, um auch eine Verurteilung wegen schwerer Zwangsprostitution zu erreichen. Der Angeklagte selbst zog seine Revision zurück, wie der Bundesgerichtshof weiter mitteilte.  Der Anklage zufolge hatte er seinen Sohn zwischen März und Juni 2022 mehreren Männern angeboten, teils über einen Online-Escortservice. In mehreren Fällen soll ein Pastor der Freier des Jungen gewesen sein. Den Angaben zufolge musste sich der Jugendliche bei den Treffen unter anderem von den fremden Männern am nackten Körper und im Intimbereich berühren lassen, sollte die Männer schlagen oder sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen oder an sich vornehmen lassen müssen. Teils habe der Vater dabei im gleichen Raum gesessen. Dass die Treffen stattgefunden haben, hielt das Landgericht für erwiesen. Nicht aber, dass der Jugendliche zur Prostitution gezwungen worden sei. Das habe sich nicht bewahrheitet, sagte eine Gerichtssprecherin damals. Auch habe es erhebliche Widersprüche in der Aussage des Jugendlichen gegeben. Nun muss eine andere Strafkammer am Landgericht erneut über die Sache verhandeln. Inzwischen wurde auch der Pastor wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 64-Jährigen am vergangenen 22. Mai außerdem wegen Besitzes eines jugendpornografischen Bildes schuldig. Auch diese Kammer stellte die Glaubwürdigkeit des Sohnes infrage. "Der Nebenkläger hat eine sehr problematische Aussage abgeliefert", sagte der Vorsitzende Richter. Er sei insgesamt fünfmal vernommen worden und habe seine Darstellung jedes Mal im Kernbereich geändert. Auch das Urteil gegen den Pastor ist nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260618-930-245610/1