AfD-Spendenaffäre: AfD geht wegen einbehaltener Parteispende Berufung ein

Datum18.06.2026 16:50

Quellewww.zeit.de

TLDRDie AfD hat wegen einer ihrer Meinung nach unzulässigen Einbehaltung von über 2,3 Millionen Euro durch die Bundestagsverwaltung Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Spende, die für Plakate im Wahlkampf gedacht war, nach Einschätzung des Gerichts keine Klarheit über den Spender aufwies und unzulässig sei. Es besteht der Verdacht, dass der Unternehmer Henning Conle hinter der Spende steht. Die AfD warnt vor Sanktionen, hatte die Spende aber vorsorglich an den Bundestag überwiesen und klagt nun auf Rückzahlung.

InhaltIm Prozess um eine womöglich unerlaubte Spende hat die AfD Berufung eingelegt. Der Millionenbetrag war von der Bundestagsverwaltung einbehalten worden. Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung einbehaltenen Parteispende Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts. Der Fall geht damit vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Verwaltungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die Bundestagsverwaltung die Spende über gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD weiterleiten muss. Nach Einschätzung des Gerichts handelte es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung. In dem Verfahren ging es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als "bürgerliche Alternative" zu anderen Parteien empfohlen wurde. Die AfD gab an, dass der Österreicher Gerhard Dingler die Kampagne finanziert hatte, der das auch selbst bestätigte.  Nach Auffassung des Gerichts gibt es jedoch auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Dieser habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als "Schenkung" an Dingler überwiesen. Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD tat das im Vorjahr vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Die Partei reichte allerdings Klage beim Verwaltungsgericht ein, um eine Rückzahlung zu erreichen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.