Reformen: Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag? Entwurf liegt vor

Datum18.06.2026 11:37

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, den Achtstundentag grundsätzlich zu erhalten, aber Ausnahmeregelungen zu erweitern. Tarifpartner sollen wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten vereinbaren können, solange die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt ist. Diese Regelung, die mehr Flexibilität schaffen soll, erlaubt im Jahresschnitt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Der Entwurf befindet sich noch in einer frühen Abstimmungsphase.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Reformen“. Lesen Sie jetzt „Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag? Entwurf liegt vor“. Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des SPD-geführten Ministeriums zur Umsetzung von Plänen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen aber noch um eine frühe Version, deren Abstimmung im Haus noch laufe. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich demnach in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf verständigen können, "anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird". Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen. © dpa-infocom, dpa:260618-930-242697/1