Rettungseinsätze: Landtag debattiert über Lösung für Rettungsdienst-Kosten

Datum18.06.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDer NRW-Landtag debattiert über die Kosten von Rettungseinsätzen, insbesondere bei sogenannten Fehlfahrten. Die Landesregierung schlägt eine Übergangslösung mit den Krankenkassen vor, die nur die Hälfte der Kosten bei nicht erfolgter Krankenhauseinweisung übernehmen. Kommunen befürchten hohe Deckungslücken und erwägen Rechnungen an Patienten. Ab 2026 soll zudem eine bundesweite Reform die Finanzierung neu ordnen und die Strukturen in NRW effizienter gestalten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rettungseinsätze“. Lesen Sie jetzt „Landtag debattiert über Lösung für Rettungsdienst-Kosten“. Im Streit um die Kosten der Rettungsdiensteinsätze befasst sich der NRW-Landtag am Donnerstag (10.00 Uhr) mit einem Kompromissvorschlag. In einer Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD fordert die Opposition Antworten auf aus ihrer Sicht ungeklärte rechtliche und finanzielle Konsequenzen.  Nach monatelangen Auseinandersetzungen um sogenannte Fehlfahrten wirbt die Landesregierung bei den Kommunen um Zustimmung zu dem Angebot der Krankenkassen. Diese wollen nur noch höchstens die Hälfte der Kosten für solche Einsätze bezahlen, bei denen am Ende kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird - etwa, weil ihm vor Ort geholfen wird oder weil er gestorben ist. Die Kommunen, die rechtlich für den Rettungsdienst zuständig sind, bleiben dadurch nach eigenen Angaben auf Kosten in dreistelliger Millionenhöhe sitzen. Kommunale Spitzenverbände haben gewarnt, dass Städte und Gemeinden am Ende Rechnungen an Patienten schicken könnten.  Die vorgeschlagene Übergangslösung soll nur für das Jahr 2026 gelten. Ab dem kommenden Jahr soll die Finanzierung des Rettungswesens durch eine bundesweite Reform der Notfallversorgung umstrukturiert werden. Gleichzeitig wollen Land und Kommunen die Strukturen des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen überarbeiten. Ziel ist, das Rettungswesen effizienter zu machen und unnötige Einsätze zu vermeiden. © dpa-infocom, dpa:260618-930-240506/1