Berlin: Gewalt gegen Linkenpolitiker – Polizei erhebt ebenfalls Vorwürfe

Datum15.10.2025 17:37

Quellewww.spiegel.de

TLDRZwei Linken-Bundestagsabgeordnete, Lea Reisner und Cem Ince, berichten von Polizeigewalt während Demonstrationen in Berlin, wo sie als parlamentarische Beobachter anwesend waren. Reisner erhielt einen Schlag ins Gesicht von einem Polizisten, was die Polizei bestätigte. Ince wurde gewaltsam aus einer Demo entfernt und erhebt seinerseits Vorwürfe gegen die Polizei wegen körperlicher Angriffe. Die Linke fordert eine rechtliche und politische Klärung der Vorfälle und kritisiert die Zunahme von Polizeigewalt auf Demonstrationen.

InhaltPolizisten sollen auf Kundgebungen in Berlin zwei Bundestagsabgeordnete der Linken geschlagen haben. Doch auch die Beamten erheben schwere Vorwürfe gegen einen der beiden Politiker. Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde. In der vergangenen Woche ist es auf zwei Demonstrationen in Berlin mutmaßlich zu Polizeigewalt gegen zwei Linken-Bundestagsabgeordnete gekommen. Diese waren nach eigenen Angaben dort jeweils als parlamentarische Beobachter zugegen und trugen auf Videos erkennbar entsprechende Westen. Die Abgeordnete aus NRW, Lea Reisner, wurde am 7. Oktober auf einer verbotenen propalästinensischen Demonstration in der Nähe des Alexanderplatzes von einem Polizeibeamten angegangen. Auf Videos, die auf Social Media kursieren, ist zu sehen, wie ein Polizist Reisner anscheinend unvermittelt ins Gesicht schlägt. Die Linkenabgeordnete selbst bestätigte dem SPIEGEL Gewalt durch die Polizei, wollte sich aber weiter nicht äußern, weil sie "im Austausch mit einem Anwalt rechtliche Schritte erwäge". Auch die Berliner Polizei bekräftigt die Aussage Reisners und die Echtheit des Videos: Die Abgeordnete sei "im Zuge von polizeilichen Maßnahmen von einem Schlag ins Gesicht getroffen" worden. Welche Einsatzkräfte hierbei betroffen seien, werde nun ermittelt. Bei einer anderen Demo ging die Polizei gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Cem Ince vor – erhebt aber ihrerseits Vorwürfe gegen Ince. Ince aus Salzgitter hatte am Sonntag die Demonstration "Geld für den Kiez statt Waffen für den Krieg" im Berliner Stadtteil Wedding besucht. Er war, wie Reisner, ebenfalls als parlamentarischer Beobachter vor Ort, deutlich gekennzeichnet mit einer roten Weste. Nach der Demonstration postete Ince ein Video mit dem Text: "Die Polizei hat mich heute gewaltsam mit mehreren Schlägen ins Gesicht aus der Demonstration (…) herausgezogen, (…) Genauso gewaltsam und mit Schlägen auf den Kopf und ins Gesicht wurde ich in das Polizeiauto geschmissen." Videos zeigen, wie Ince von mehreren Polizisten gewaltsam in ein Polizeiauto gezerrt wird, die Situation davor ist unübersichtlich und aufgeheizt. "Sie haben einen parlamentarischen Beobachter festgenommen", schreit ein Demonstrant. "Wenn er Straftaten begeht", antwortet der Polizeibeamte. Im Auto sind mehrere Polizisten zu sehen, die sich über Ince beugen, ihn offenbar niederdrücken. Dann geht die Tür des Autos zu. Auf Nachfrage des SPIEGEL bei der Berliner Polizei heißt es, die Festnahme Inces erfolgte aufgrund eines vorangegangenen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten, "wobei der Abgeordnete mehrfach in Richtung und gegen den Kopf des Polizeibeamten geschlagen haben soll, im Rahmen einer nicht angezeigten Versammlung." Ince betreffend sei ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte dem SPIEGEL hingegen am Mittwochnachmittag, bisher sei kein Ermittlungsverfahren gegen Ince verzeichnet. Ince widerspricht den Vorwürfen vehement. Dem SPIEGEL sagte er: "Es gab von meiner Seite weder verbale noch körperliche Provokationen gegen Polizisten." Er habe Anzeige gegen einen Polizisten erstattet, der ihn mehrmals ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen habe. Ähnlich hatte sich Ince bereits auf seinem Instagram-Account geäußert. Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, sagte dem SPIEGEL, die Angaben von Cem Ince widersprächen eindeutig den Anschuldigungen der Polizei. "Ich bin erschüttert, dass mein Kollege hier Gewalt ausgesetzt wurde, er musste ärztlich behandelt werden. Dieser Vorfall muss juristisch und auch politisch aufgeklärt werden. Parlamentarische Beobachterinnen haben eine wichtige demokratische Funktion und müssen respektiert werden." Mit Sorge "nehmen wir eine Zunahme von Polizeigewalt in den letzten Jahren wahr. Hier sind Polizei und Politik dringend aufgefordert, Lösungen zu finden", so Bünger. Auch die Linken-Parteispitze reagierte auf die Fälle, zunächst recht allgemein. Co-Parteichefin Schwerdtner postete am Sonntag auf X: "In den letzten Tagen gab es wieder vermehrt Polizeigewalt auf Demonstrationen. Auch gegen unsere Abgeordneten als parlamentarische Beobachtungen. Wir werden den Fällen nachgehen und das Demonstrationsrecht weiter schützen." Auf Nachfragen des SPIEGEL zur aktuellen Lage verweist man bei der Linken auf ein Statement, das Co-Parteichef Jan van Aken am Montag der "taz" gegeben hatte. Die Vorwürfe gegen Ince waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht publik. Van Aken sagte der Zeitung: "Es ist richtig, dass einige Abgeordnete spontan als parlamentarische Beobachter zu einer Demonstration gerufen wurden, um mögliche gewalttätige Übergriffe zu dokumentieren. Im Zuge dessen wurde sogar – trotz Tragen einer Signalweste – eine Abgeordnete verletzt.Dass Polizisten parlamentarische Beobachterinnen nicht respektieren und sie sogar körperlich angreifen geht gar nicht. Parlamentarische Beobachtung soll deeskalierend wirken, in beide Richtungen. Damit schützt sie alle Beteiligten und auch das Demonstrationsrecht." Die Bezeichnung und die Funktion des "parlamentarischen Beobachters" sind nicht im Versammlungsrecht geregelt. Eine Funktion oder ein Status sind demnach nicht damit verbunden. Mandatsträger des Bundestages, die eine öffentliche Versammlung beobachten, nehmen dies im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber der Exekutive wahr. Eine Befugnis, aktiv in das Einsatzgeschehen eingreifen zu dürfen, etwa durch Befragung festgenommener Personen oder Rechtsberatungen, besteht nicht.