Verbraucherschutz im Netz: «Hilfe-Button» gegen Cybermobbing

Datum17.06.2026 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRMecklenburg-Vorpommerns Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt schlägt die Einführung eines "Hilfe-Buttons" auf Social-Media-Plattformen vor. Ziel ist es, Opfern von Cybermobbing sofortige Hilfe durch Verbindung zu spezialisierten Beratungsstellen zu ermöglichen. Dieser Ansatz, inspiriert vom französischen Modell, soll schnell und niedrigschwellig Unterstützung bieten. Die Verbraucherschutzministerkonferenz soll die Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen und die Bundesregierung bitten, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung im Digital Services Act einzusetzen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbraucherschutz im Netz“. Lesen Sie jetzt „"Hilfe-Button" gegen Cybermobbing“. Wer sich Mobbing in sozialen Netzwerken ausgesetzt sieht, soll nach Vorstellung von Mecklenburg-Vorpommerns Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) künftig per Knopfdruck sofort Hilfe bekommen. Sie fordert dazu die Einführung eines "Hilfe-Buttons" auf großen Plattformen. Einen entsprechenden Vorschlag legt sie der in Potsdam beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz vor, wie sie in Schwerin ankündigte. Den "Hilfe-Button" sollen die Plattform-Betreiber einrichten, so Bernhardt. Per Knopfdruck sollen Opfer von Cybermobbing mit spezialisierten Beratungsstellen verbunden werden. "Betroffene sollten unmittelbar nach dem Auslösen dieses digitalen Alarmknopfes einen persönlichen Kontakt bekommen, der stabilisiert, informiert und bei Bedarf gezielt an weiterführende Unterstützungsangebote vermittelt." Die Idee kommt aus Frankreich. "Frankreich hat mit der Einführung eines Hilfe-Buttons auf großen Social-Media-Plattformen einen interessanten Ansatz gewählt, den wir in Deutschland betrachten sollten", so Bernhardt. Durch die direkte Verknüpfung der Plattformen mit einer staatlich organisierten, professionell besetzten Hotline werde Hilfe unmittelbar am Ort des Geschehens verfügbar gemacht. "In Deutschland könnte so auf bestehende bundesweite Hilfs- und Beratungsangebote verlinkt werden, um eine niedrigschwellige Soforthilfe zu gewährleisten, ohne neue Parallelstrukturen aufzubauen." Die Konferenz der Verbraucherschutzminister in Potsdam soll dem Antrag zufolge die Bundesregierung um Prüfung bitten, inwieweit das in Frankreich bestehende Modell auf Deutschland übertragbar ist. "Im Rahmen dieser Prüfung sollte insbesondere untersucht werden, inwiefern eine nationale Regelung europarechtlich zulässig ist oder sich eine dahingehende freiwillige Selbstverpflichtung der Online-Plattformbetreiber wirksam umsetzen ließe." Darüber hinaus soll die Bundesregierung gebeten werden, sich auf europäischer Ebene für eine Ergänzung des Digital Services Act einzusetzen. So könnten große Social Media Plattformen zur Bereitstellung eines gut sichtbaren "Hilfe-Buttons" verpflichtet werden. © dpa-infocom, dpa:260617-930-234755/1