Brief ans Kanzleramt: Häfen und Länder drängen Kanzleramt bei Hafenfinanzierung

Datum17.06.2026 04:15

Quellewww.zeit.de

TLDRSeehafenbetriebe und Küstenländer fordern vom Kanzleramt eine neue Finanzierungsregelung für Seehäfen. Sie sehen einen Investitionsbedarf von 15 Milliarden Euro und eine strukturelle Unterfinanzierung. Die Akteure argumentieren, die Häfen erfüllten bundesweite Aufgaben wie Energiewende und Verteidigung. Ihre Forderung zielt auf eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung und Projektfinanzierung ab, da die aktuelle Regelung, zuletzt 2005 angepasst, als unzureichend gilt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Brief ans Kanzleramt“. Lesen Sie jetzt „Häfen und Länder drängen Kanzleramt bei Hafenfinanzierung“. Die Seehäfen und die fünf Küstenländer drängen das Kanzleramt, die Finanzierung der Seehäfen neu zu regeln. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Positionspapier fordern sie eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Häfen.  Den Investitionsbedarf beziffern sie auf rund 15 Milliarden Euro. "Dieser ist das Ergebnis einer über lange Zeit unzureichenden Finanzierung, die mit den gewachsenen Anforderungen an die Seehäfen nicht Schritt gehalten hat." Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat zudem einen Brief an Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) verfasst. Der Brief nimmt Bezug auf die Nationale Maritime Konferenz. Auf der Konferenz im April wurden laut dem Verband keine Fortschritte erzielt, die Finanzierung neu zu regeln.  Der ZDS und die Länder begründen ihre Position damit, dass die Seehäfen ihrer Ansicht nach Aufgaben für die ganze Bundesrepublik übernehmen. ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger nannte als Stichpunkte die Energiewende, Sicherheit und Verteidigung. Es sei nicht tragfähig, die Finanzierung der Häfen nahezu allein den Ländern zu überlassen, heißt es in dem Papier. Die Absender fordern eine Finanzreform: Als "Grundfinanzierung" benötigen die Häfen demnach bis zu 500 Millionen Euro im Jahr, etwa um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ferner sollten etwa über Projekte die benötigten 15 Milliarden Euro bereitgestellt werden, um den "Investitionsstau" abzubauen.  Der ZDS und die Küstenländer beklagen seit Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung der Seehäfen. Die Bundesregierung zahlt den Ländern jährlich 38,3 Millionen Euro, was auch "Hafenlastenausgleich" genannt wird. Die finanzielle Beteiligung des Bundes wurde zuletzt 2005 angepasst.  Grundsätzlich sind die Länder dafür zuständig, die Seehäfen instand zu halten. Diskutiert wird die Frage, ob es eine Verfassungsänderung braucht, um die jährliche Zahlung neu zu regeln. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht rechtliche Hürden, wie er auf der Nationalen Maritimen Konferenz sagte. Gleichzeitig kündigte er an, die Häfen unterstützen zu wollen. © dpa-infocom, dpa:260617-930-234673/1