Mette-Marit auf Warteliste: Zahl potenzieller Organspender in Norwegen schießt in Höhe

Datum16.06.2026 19:46

Quellewww.zeit.de

TLDRSeit Kronprinzessin Mette-Marit im Juni auf die Warteliste für eine Lungentransplantation kam, ist die Zahl der Organspender in Norwegen stark angestiegen. Rund 12.000 Menschen haben sich seither als Spender registriert, was einer Steigerung von fast 18.000 Prozent entspricht. Mette-Marit leidet an Lungenfibrose und ist von einem Sauerstoffgerät abhängig. In Norwegen gilt die Widerspruchslösung, doch Angehörige können die Organentnahme ablehnen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mette-Marit auf Warteliste“. Lesen Sie jetzt „Zahl potenzieller Organspender in Norwegen schießt in Höhe“. Die Zahl der potenziellen Organspender in Norwegen ist seit der Aufnahme von Kronprinzessin Mette-Marit (52) auf die Warteliste für eine Lungentransplantation massiv gestiegen. Das berichtet die norwegische Nachrichtenagentur NTB unter Berufung auf die Stiftung Organspende in dem Land.  Am 5. Juni hatte der Palast in Oslo bekanntgegeben, dass Mette-Marit auf die Warteliste gesetzt wurde. Seitdem registrierten sich dem Bericht zufolge 12.000 Menschen als Organspender in dem Land. Das seien 180 Mal so viele oder beinahe 18.000 Prozent mehr, wie im Monat davor. Voraussetzung für die Aufnahme auf die Warteliste ist, dass ein Patient ohne eine neue Lunge nur noch etwa ein Jahr zu leben hätte. Die Kronprinzessin leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose, die das Gewebe des Organs vernarben lässt und die Atmung erschwert. Im Alltag benutzt die Frau von Kronprinz Haakon (52) inzwischen ein Sauerstoffgerät. Laut der Stiftung Organspende warten in Norwegen derzeit etwa 600 Patientinnen und Patienten auf ein Spender-Organ. Die Warteliste für Lungentransplantationen ist nach Angaben des Lungenfacharztes Are Holm momentan relativ kurz. In Norwegen gilt bei der Organspende grundsätzlich die Widerspruchslösung, das heißt, eine gestorbene Person wird automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Allerdings werden die Angehörigen stets mit in die Entscheidung einbezogen; diese können die Organentnahme ablehnen. © dpa-infocom, dpa:260616-930-233856/1