Tier getötet: «Unfassbar empathielos»: Mann verbrennt lebendigen Kater

Datum16.06.2026 19:02

Quellewww.zeit.de

TLDREin Mann wurde wegen lebendigen Verbrennens eines Katers zu 20 Monaten Haft auf Bewährung und 2500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht glaubte der Aussage des Angeklagten, er habe das tote Tier nur entsorgt, nicht. Stattdessen wurde bewiesen, dass er den Kater mit einem Komplizen fing und dann lebendig in einen Holzofen warf. Ein Überwachungsvideo und die Aussage des Komplizen stützten das Urteil. Das Verfahren gegen den Komplizen wurde wegen Nichtbeteiligung an der Tötung eingestellt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tier getötet“. Lesen Sie jetzt „"Unfassbar empathielos": Mann verbrennt lebendigen Kater“. Weil er einen Kater lebendigen Leibes in einen brennenden Holzofen gesteckt und verbrannt hat, ist ein Mann aus dem ostwestfälischen Borgentreich zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Außerdem verhängte das Amtsgericht Paderborn eine Geldbuße von 2.500 Euro. Der Richter nannte die Tat "unfassbar empathielos". Der 51 Jahre alte Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, das Tier tot in der Stallgasse aufgefunden zu haben und den Kadaver aus Überforderung im Ofen entsorgt zu haben. Das Gericht glaubte ihm nicht.  Das Gericht sah es vielmehr als erwiesen an, dass der Angeklagte den völlig unversehrten Kater auf einem landwirtschaftlichen Hof gemeinsam mit einem mitangeklagten 21-Jährigen eingefangen habe. Der ältere der beiden habe ihn dann in den Holzofen geworfen, wo er verbrannte. Diesen Tathergang hatte nicht nur der mitangeklagte 21-Jährige in seiner Aussage geschildert, auch Bilder und Tonmitschnitte von Gesprächen der Beteiligten über eine Überwachungskamera im Stall lieferten entscheidende Beweise.  Das Verfahren gegen den 21-Jährigen wurde gegen eine Geldbuße eingestellt, weil er an der Tötung selbst nicht beteiligt war, hieß es. Die beiden Männer hatten behauptet, das Tier sei ihnen gegenüber aggressiv gewesen. © dpa-infocom, dpa:260616-930-233685/1