Datum16.06.2026 11:01
Quellewww.zeit.de
TLDREin Polizist wurde wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers zu einer Geldstrafe von rund 7.800 Euro verurteilt. Er zahlte dem Prüfer 70 Euro für die Untersuchung seines Anhängers, um eine Prüfplakette ohne gründliche Kontrolle zu erhalten. Der Polizist legte Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl ein, beschränkte diesen aber in der Verhandlung auf die Strafhöhe.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozesse“. Lesen Sie jetzt „Polizist besticht TÜV-Prüfer – 7.800 Euro Geldstrafe“. Wegen der Bestechung eines TÜV-Prüfers hat das Amtsgericht Augsburg einen Polizisten zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Beamte war für die vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung mit seinem Anhänger zum TÜV gefahren. Dem Prüfer gab der Polizist dann 70 Euro, mehr als das Doppelte der regulären Prüfgebühr. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte dadurch erreichen, dass der Prüfer ihm die Prüfplakette ohne Untersuchung des Anhängers gibt. Wegen des Falls hatte der Polizist zunächst vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein, so dass es zum Prozess kam. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, beschränkte der Beschuldigte in der Verhandlung seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe, so dass der Vorwurf der Bestechung rechtskräftig wurde. Das Gericht reduzierte die Strafe dann auf rund 7.800 Euro (90 Tagessätzen zu je 87 Euro). © dpa-infocom, dpa:260616-930-230186/1