Mann nach Auftragsmord an dreifacher Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Datum16.06.2026 11:03

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 30-jähriger Mann wurde wegen Auftragsmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll die dreifache Mutter im Auftrag ihres Ex-Partners getötet haben, der ihm dafür 1000 Euro versprach. Die Tat ereignete sich im Mai 2025 zu Hause, wobei zwei der Kinder anwesend waren. Der Ex-Partner, mit dem die Frau sich kurz zuvor im Streit getrennt hatte, wurde später wegen Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

InhaltEine 30-Jährige wird zu Hause erschossen, ihre Kinder sind dabei. Nun wurde der Ziehsohn des Ex-Partners der Frau schuldig gesprochen, ihm sollen 1000 Euro Belohnung für die Tat versprochen worden sein. Das Landgericht Augsburg hat einen 30 Jahre alten Mann wegen eines Auftragsmords an einer dreifachen Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Strafkammer ging beim Urteil davon aus, dass der ehemalige Freund der Frau das Verbrechen veranlasst hat. Der 43 Jahre alte Ex-Partner habe die Pistole und Munition besorgt und dem Angeklagten 1000 Euro Belohnung für das Verbrechen versprochen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle. Der Angeklagte ist der Ziehsohn des 43-Jährigen aus einer früheren Beziehung. Die 30-jährige Frau war im Mai 2025 zu Hause mit vier Kopfschüssen getötet worden. Zwei der drei kleinen Kinder waren daheim und erlebten das Verbrechen. Die acht Jahre alte Tochter rief die Großmutter an, als sie die Mutter blutüberströmt am Boden entdeckte. Zwei der drei Kinder der Frau stammen aus der Beziehung mit dem 43-Jährigen. Die Frau hatte sich etwa einen Monat vor dem Verbrechen von dem Mann getrennt. Daraufhin soll der Ex-Partner aus Eifersucht zunächst seinen Ziehsohn wie einen Detektiv auf die Frau angesetzt haben, dann soll es zu dem Mordplan gekommen sein. Der 43-Jährige, der zunächst noch als Zeuge in dem Prozess befragt wurde, wurde während des laufenden Prozesses wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen. Er sitzt nun in Untersuchungshaft. Sollte die Staatsanwaltschaft auch ihn anklagen, würde der Fall voraussichtlich in einem weiteren Prozess erneut verhandelt. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Freilassung des Mannes nach 15 Jahren auf Bewährung erheblich erschwert. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Sie argumentierten, dass der Ex-Partner die Frau selbst erschossen habe.