Pflegekosten: Landkreistag hält 100.000-Euro-Grenze zu hoch

Datum16.06.2026 10:49

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer Landkreistag kritisiert die 100.000-Euro-Grenze als zu hoch für das Schoneinkommen von Kindern, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Gesundheitsministerin Warken will diese Grenze streichen. Der Landkreistag unterstützt dies mit dem Argument, dass Sozialleistungen für Bedürftige gedacht sind und Erbschaften nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschont werden sollten. Zudem wird eine Reform der Schenkungsregeln gefordert, da Vermögen oft vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt wird.

InhaltIm Streit über die Kosten der Pflegeversicherung geraten die Kinder der Betroffenen stärker in den Fokus. Der Landkreistag hält das Schoneinkommen für zu hoch, genauso wie die Gesundheitsministerin. Bisher müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Gesundheitsministerin Nina Warken will das ändern und erhält dafür nun Rückhalt vom Deutschen Landkreistag. Er unterstütze die Forderung der CDU-Politikerin nach einer Senkung der Beträge des verschonten Einkommens nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der "Rheinischen Post". Über die 100.000-Euro-Grenze sagte er: "Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch." Angesichts der ausufernden Pflegekosten und der hohen Belastung für die öffentlichen Kassen will Gesundheitsministerin Warken die 100.000-Euro-Grenze nun streichen. Laut dem Entwurf ihres geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes  ist eine Rücknahme des Schonbetrags vorgesehen. Widerstand kommt dabei aus dem eigenen Lager. Die CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner sagte dem SPIEGEL, sie halte davon nichts, "weil die Grenze jungen Familien Luft schafft und den Leistungsgedanken stärkt ". Landkreistagspräsident Brötel dagegen erwidert nun: "Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen." Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten. Die 1995 eingeführte, gesetzliche Pflegeversicherung trägt meist nur einen Teil der anfallenden Kosten. Der selbst zu finanzierende Anteil im Pflegeheim beläuft sich im ersten Jahr derzeit etwa auf durchschnittlich rund 3500 Euro pro Monat. Allerdings springt für den, der sie nicht selbst tragen kann, das Sozialamt ein – solange die Kinder nicht zu gut verdienen. Die Grenze von 100.000 Euro war erst 2020 eingeführt worden, um Kinder von den Pflegekosten der Elterngeneration zu entlasten. Allerdings war auch damals weiterhin vorgesehen, dass die Betroffenen selbst ihr eigenes Vermögen für die Pflege einsetzen sollten. In vielen Familien wird jedoch versucht, das eigene Vermögen vor den Pflegekosten zu schützen. Schenkungen, beispielsweise eines Hauses, können nach der aktuellen Gesetzeslage nämlich nur zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Nur so lange kann das Sozialamt die Beschenkten bislang zur Übernahme von Pflegekosten in entsprechender Höhe verpflichten. Wenn der Schenker danach verarmt, geht das nicht mehr. Brötel forderte deshalb auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: "Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann." Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen müssten herangezogen werden. Sie haben eine Immobilie und würden diese gern irgendwann an Ihre Kinder weitergeben? Lesen Sie hier, was Juristen raten .