Datenschutz: Mehr Beschwerden wegen privater Videoüberwachung in Sachsen

Datum23.11.2025 10:40

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Sachsen haben die Beschwerden über private Videoüberwachung stark zugenommen, mit rund 250 Eingaben in den ersten drei Quartalen 2024 – ein Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert weist darauf hin, dass häufig Nachbarn betroffen sind und die Überwachung in vielen Fällen die Privatsphäre verletzt. Öffentliches Filmen ist unzulässig, und oftmals hat die Technik nicht den gewünschten Schutz gegen Straftaten. Ein Online-Seminar zu den rechtlichen Grundlagen wird angeboten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Datenschutz“. Lesen Sie jetzt „Mehr Beschwerden wegen privater Videoüberwachung in Sachsen“. In Sachsen mehren sich die Beschwerden zur Videoüberwachung. "In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024", erklärte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Der Anstieg sei fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohnumfeld Kameras einsetzen. "Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen." Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen wie Kommunen oder die Polizei gebe es dagegen nur sehr wenige. "Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig", betonte die Datenschutzbeauftragte. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürften aber nicht überwacht werden.  "Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden", sagte Hundert. Die Täter würden im Schutz der Dunkelheit agieren oder vor der Straftat ihr Gesicht abdecken und seien dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Die installierte Technik verfehle oft den erhofften Nutzen.  "Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden", gab die Beauftragte zu bedenken. Oft bleibe unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstelle. Wer eine Kamera installiere, sollte genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist. Am kommenden Donnerstag bietet die Datenschutzbeauftragte ein Online-Seminar zu dem Thema an. Interessenten können sich über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, in Kleingärten oder auf Privatgrundstücken informieren und ihre Fragen bereits vorab per E-Mail an die Adresse oea@sdtb.sachsen.de schicken. Der Link zur Veranstaltung wird am Donnerstag auf der Website der Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. © dpa-infocom, dpa:251123-930-329196/1