Hildesheim: 14-Jährige liefern sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Datum15.10.2025 17:30

Quellewww.spiegel.de

TLDRIn Hildesheim lieferten sich zwei 14-Jährige eine nächtliche Verfolgungsfahrt mit der Polizei, bei der sie bis zu 150 km/h erreichten und mehrfach rote Ampeln ignorierten. Die Flucht endete auf einem Acker, nachdem sie gegen eine Verkehrsinsel prallten. Auf ihrer Flucht rannten sie von der Polizei weg, konnten jedoch schnell gefasst werden. Der Wagen gehörte dem Vater eines der Jungen. Gegen die Jugendlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen unbefugter Ingebrauchnahme und Verkehrsunfallflucht.

InhaltIn Hildesheim sind zwei 14-Jährige mit dem Auto vor der Polizei geflohen. Dabei waren sie mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde unterwegs. Die Fahrt endete auf einem Acker. Zwei 14-Jährige haben sich in Hildesheim eine nächtliche Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Dabei waren sie mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde unterwegs, heißt es in einer Mitteilung der Polizei  . Zudem fuhren die beiden Jungen mit dem Auto mehrmals über rote Ampeln. Einer Streife der Autobahnpolizei war der Wagen den Angaben zufolge in der Nacht zu Mittwoch aufgefallen, weil die Front beschädigt und eines der Lichter defekt war. Gegen 3.45 Uhr hielten Beamte das Fahrzeug demnach an, um es zu kontrollieren. Daraufhin hätte der Fahrer Gas gegeben und sei geflüchtet. Laut der Mitteilung fuhren die Jugendlichen zeitweise auf der Gegenfahrbahn und prallten später auf eine Verkehrsinsel. Ihre Flucht endete schließlich auf einem Acker, wo das Auto liegen blieb. Sie rannten vor den Beamten davon, hinzugerufene Kollegen konnten die Flüchtigen aber kurz darauf stellen. Auf der Wache wurden die Jugendlichen später ihren Eltern übergeben. Der Wagen gehört laut Polizei dem Vater eines Jungen. Zuvor sollen die Jugendlichen mit dem Auto bereits einen Unfall verursacht haben. Gegen sie wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet: unter anderem wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.