Datum15.06.2026 17:36
Quellewww.zeit.de
TLDREine französische Kommission kritisiert das Justizsystem für seine Trägheit bei Kindesmissbrauch. Sechs von zehn Fällen werden eingestellt, nur drei Prozent der Täter verurteilt. Der Fall Lyhanna deckt gravierende Versäumnisse auf. Frankreich plant nun eine Verschärfung des Kinderschutzgesetzes mit schnelleren Ermittlungen und härteren Strafen für Serientäter.
InhaltEin französisches Gremium beklagt Trägheit im Justizsystem bei Kindesmissbrauch. Sechs von zehn Fällen würden eingestellt, nur ein Bruchteil der Täter verurteilt. Eine französische Kommission hat dem Justizsystem des Landes schwere Mängel bei der Verfolgung sexualisierter Gewalt an Kindern attestiert. In Frankreich bestehe ein "großes Missverhältnis zwischen dem Ausmaß der Gewalt und der Schwäche der strafrechtlichen Folgen", teilte die Unabhängige Kommission zu sexueller Gewalt gegen Minderjährige (Ciivise) mit. So würde bei Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als sechs von zehn Fällen das Verfahren eingestellt. Nur drei Prozent der Täter würden verurteilt. Das sei "nicht hinnehmbar" und zeuge von einer "systemischen Funktionsstörung unseres Justizsystems", teilte Ciivise mit. Die Kommission war 2021 von der Regierung eingesetzt worden. Ende 2023 legte sie 82 Empfehlungen vor, wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder besser bekämpft werden könne. Dazu gehörten beispielsweise jährliche Gespräche an Schulen über das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern, auch sollten Krankenhäuser besser für Anzeichen sexueller Gewalt sensibilisiert werden. Ermittler, Richter, Staatsanwälte und Polizeidienststellen sollten sich zudem stärker spezialisieren. In ihrem neuen Bericht teilte Ciivise mit, nur 28 Prozent der seither getroffenen Maßnahmen seien "vollauf wirksam". Dieses Ergebnis sei "nicht zufriedenstellend". Fortschritte gab es demnach unter anderem bei der Vorbeugung und dem Aufdecken von Verbrechen sowie bei der Spezialisierung von Ermittlern. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird noch immer häufig mit Pädophilie gleichgesetzt. Dabei ist nur gut die Hälfte aller Menschen, die Kinder sexuell misshandeln, auch pädophil. Pädophilie ist eine Neigung, bei der erwachsene Menschen sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, die meist noch vor der Pubertät stehen und jünger als elf Jahre sind. Pädophil zu sein, heißt nicht automatisch, diese Neigung auch auszuleben. Kindesmissbrauch kennt viele Täterinnen und Täter, beispielsweise Menschen, die traumatisierende Erfahrungen in ihren Familien erlebt haben, unter Persönlichkeitsstörungen leiden, Probleme haben, Empathie zu empfinden, oder dazu neigen, sich und anderen zu schaden. Manche Täter missbrauchen Kinder auch, weil ihnen etwa die sozialen Fähigkeiten fehlen, um sexuelle Beziehungen zu Erwachsenen einzugehen. Wichtig ist auch zu wissen: Missbrauch findet oft in den Familien statt, in denen Kinder ohnehin leben. Der Täter kommt also nicht zwingend von außen. Mehr zu den Hintergründen gibt es im ZEIT-Sexpodcast mit der Ärztin, Sexual- und Traumatherapeutin Melanie Büttner – zu hören in diesen Folgen: Bei der Prävention spielt Erziehung eine wichtige Rolle. Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs formuliert es so: "In der Familie bedeutet präventive Erziehung, den Töchtern und Söhnen mit Liebe und Respekt zu begegnen, ihre Persönlichkeit ernst zu nehmen und ihre Selbstbestimmung zu fördern." Auf der Seite der Beauftragten können sich Eltern und andere Erziehende daher über Themen wie körperliche Selbstbestimmung, Sexualerziehung und den Umgang mit Gefühlen informieren. Das Bundesfamilienministerium hat Informationen rund um das Thema sexueller Missbrauch in der Broschüre Mutig fragen – besonnen handeln zusammengestellt. Dort widmet sich ein ganzes Kapitel der Frage "Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Missbrauch?" (ab Seite 83). Beratungszentren, das Jugendamt, die Polizei, die Kinderschutzambulanz am Krankenhaus – diese Anlaufstellen nennt das Bundesfamilienministerium als direkte Ansprechpartner. Hinzu kommt eine Reihe telefonischer Beratungsangebote und Onlineanlaufstellen (ab Seite 92). Faustregel: Lieber einmal zu viel nachgefragt als einmal zu wenig. Das Bundesjustizministerium hat ebenfalls Leitlinien zu dem Thema zusammengestellt. In einer Handreichung erklärt das Ministerium, wann und wie sich etwa Erzieherinnen, Lehrer oder andere Mitarbeiter von Kinder- und Jugendeinrichtungen bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Polizei und Staatsanwaltschaft wenden sollten. Das Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bietet zahlreiche Informationen zum Thema sexuelle Gewalt an Kindern im Überblick. Es lässt sich gezielt nach Beratungsstellen, medizinischer und rechtlicher Hilfe in der eigenen Umgebung durchsuchen. Der Verein N.I.N.A. in Kiel betreibt das bundesweite Hilfetelefon Sexueller Missbrauch. Unter der Nummer 0800 – 22 55 530 gibt es dort kostenlose, anonyme Beratung. Wer seine Fragen lieber schriftlich stellen möchte, erreicht die Onlineberatung von N.I.N.A unter www.hilfe-telefon-missbrauch.online. Das Präventionsnetzwerk Kein Täter werden ist eine Anlaufstelle für Menschen, die sich zu Kindern hingezogen fühlen und darunter leiden. Kein Täter werden bietet ihnen therapeutische Hilfe an, um zu verhindern, dass sie sexuelle Übergriffe begehen. Gestartet wurde das Netzwerk 2005 an der Berliner Charité, und es hat mittlerweile deutschlandweit Standorte. Auch das Onlineselbsthilfeprogramm Troubled Desire will Menschen helfen, die eine pädophile Neigung haben. Speziell an Jugendliche, die sexuelle Fantasien über Kinder haben, richtet sich das Präventionsangebot Du träumst von ihnen. Der Ciivise-Bericht gewinnt durch den sogenannten Fall Lyhanna an Brisanz, über den in Frankreich in den vergangenen Tagen viel berichtet wurde. Die Leiche der Elfjährigen wurde sechs Tage nach ihrem Verschwinden in Südfrankreich in einem Getreidesilo gefunden. Für Empörung sorgte, dass der Tatverdächtige Jérôme B. bereits im Sommer 2025 wegen Vergewaltigung eines Mädchens angezeigt wurde und seitdem nie vernommen worden ist. Gegen ihn liegen inzwischen vier Vergewaltigungsanzeigen vor. Frankreichs Justizminister Gérard Darmanin räumte seitdem Versäumnisse in diesem Fall sowie der Verfolgung von Sexualstraftaten gegen Kinder generell ein. Der Verdächtige "hätte längst in Untersuchungshaft sitzen müssen", sagte Darmanin. Die Staatsanwaltschaften des Landes wies er an, bis Mitte Juli 70.000 vorliegende Anzeigen vorrangig zu bearbeiten, was die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte wiederum als PR-Maßnahme kritisierte. Zugleich wies der Minister eine persönliche Verantwortung von sich: Der Bereich sei lange unterfinanziert gewesen, das Budget des Ministeriums sei in den vergangenen Jahren daher stark erhöht worden. Die französische Regierung will nun ein ohnehin geplantes Kinderschutzgesetz verschärfen. So sollen Ermittlungen bei Missbrauchsverdacht künftig innerhalb von höchstens drei Monaten aufgenommen werden, die Strafen für Serientäter sollen erhöht werden.