Hannover: Fünf Polizisten vom Dienst suspendiert

Datum15.06.2026 17:38

Quellewww.spiegel.de

TLDRFünf Polizisten der Polizeidirektion Hannover wurden suspendiert, weil gegen sie ermittelt wird. Konkrete Vorwürfe sind unklar, aber strafrechtliche Verstöße wurden festgestellt. Polizeipräsidentin von der Osten bedauert den Vorfall, betont Transparenz und Konsequenz, sowie die Unschuldsvermutung. Dies ist der zweite Vorfall dieser Art in Niedersachsen in kurzer Zeit, nach der Suspendierung einer Inspektionleiterin wegen Strafvereitelung. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen ist nicht bekannt.

InhaltMehrere Beamte der Polizeidirektion Hannover sind vorläufig vom Dienst freigestellt, weil gegen sie ermittelt wird. Was ihnen konkret vorgeworfen wird, ist unklar – doch es ist der zweite Vorfall in kurzer Zeit. Vier Beamte und eine Beamtin der Polizeidirektion Hannover sind vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Gegen zwei weitere Beamte wurden weitere Disziplinarverfahren eingeleitet. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion Hannover umgesetzt worden, hieß es in einer Mitteilung. Ferner seien im Rahmen der Ermittlungen strafrechtliche Verstöße festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Personen eingeleitet worden. Konkrete Vorwürfe wurden nicht genannt. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen könnten derzeit aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht gemacht werden, hieß es weiter. Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten sagte demnach: "Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe, denen wir uns als Polizei täglich verpflichtet fühlen. Deshalb handeln wir transparent und konsequent und werden die notwendigen rechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen, um das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu schützen und mögliche Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs auszuschließen. Zugleich betone ich, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung gilt." Erst vor wenigen Wochen hatte in Niedersachsen ein anderer Fall für Schlagzeilen gesorgt. Damals wurde die Leiterin einer Polizeiinspektion suspendiert, der Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wird. Sie soll einen Fall mutmaßlicher sexueller Belästigung durch einen ihr unterstellten Beamten nicht ausreichend verfolgt haben. Gegen den Beamten wird ermittelt. Ein Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen ist bislang nicht bekannt.