Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Einstellung bei Kriminalpolizei

Datum15.06.2026 16:10

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines AfD-Politikers abgewiesen, der trotz vorläufiger Einstellungszusage keine Stelle bei der Kriminalpolizei erhält. Grund ist seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender der AfD in Brandenburg. Das Land Berlin begründet die Ablehnung mit Zweifeln an der charakterlichen Eignung des Bewerbers, welche aufgrund seiner politischen Funktion aufkamen. Der Mann hatte daraufhin sein Mandat niedergelegt.

InhaltWegen seiner Stelle als AfD-Fraktionschef einer Brandenburger Gemeindevertretung hat ein Berliner Polizist eine Jobzusage verloren. Ein Gericht wies seine Klage zurück. Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse "Zweifel an der charakterlichen Eignung" aufkommen. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.