Datum15.06.2026 15:36
Quellewww.zeit.de
TLDREin 70-jähriger Mann wurde vom Landgericht Hanau wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan zu acht Jahren Haft verurteilt. Hintergrund war ein Erbstreit um Grundstücke. Der Sohn des Opfers erkannte den Angeklagten als Täter wieder, obwohl dessen Gesicht verschleiert war. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und gab an, zur Tatzeit in Pakistan gewesen zu sein. Der Prozess fand in Deutschland aufgrund der "stellvertretenden Strafrechtspflege" statt, da in Afghanistan aus deutscher Sicht keine rechtsstaatlichen Verfahren möglich sind.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mit Schrotflinte erschossen“. Lesen Sie jetzt „Gericht verurteilt Mann wegen Totschlags in Afghanistan“. Wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan ist ein Mann vom Landgericht Hanau zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 70-Jährige seinen sechs Jahre jüngeren Bruder im Oktober 2015 in der Stadt Kandahar mit einer Schrotflinte erschossen hatte. Hintergrund des Verbrechens war demnach eine Erbstreitigkeit um mehrere Grundstücke in der Stadt am Hindukusch. Der Vater hatte dem jüngeren der Brüder mehrere Grundstücke vermacht. Bereits seit Jahren hatte der Angeklagte mehrfach in Afghanistan geklagt. Eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier, wie ihn die Staatsanwaltschaft angeklagt und im Plädoyer gefordert hatte, sah die Schwurgerichtskammer nicht. Dazu habe die Arglosigkeit des Opfers gefehlt, denn seit Jahren habe der Angeklagte seinem Bruder mit dem Tode gedroht. Mit ausschlaggebend für die Verurteilung war die Aussage des 22-jährigen, in Deutschland lebenden Sohns des Opfers, der zusammen mit seiner Schwester als Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen hatte. Er hatte die Tat als Elfjähriger in Kandahar beobachtet und seinen Onkel als Täter identifiziert. Der Onkel habe sein Gesicht zwar mit einem Tuch verhüllt. Doch als er am Eingang des Hauses von ihm weggeschubst worden sei, habe er ihn eindeutig an Augen und Stimme erkannt. Der Onkel sei in den ersten Stock gegangen, dann sei ein Schuss gefallen. Der Angeklagte hatte die Tat bis zum Schluss des seit elf Monaten andauernden Prozesses immer wieder bestritten und sich auch gegen einen seiner Pflichtverteidiger gewandt, ihn in öffentlicher Sitzung mehrfach als "Teufel" bezeichnet und abgelehnt. Er gab an, zum Zeitpunkt der Tat gar nicht in Afghanistan gewesen zu sein, sondern sich in Pakistan aufgehalten zu haben. Die Hanauer Staatsanwaltschaft hatte mit den Ermittlungen begonnen, weil die beiden Kinder des Getöteten ihren Onkel zufällig in einer Moschee in Frankfurt wiedererkannt hatten - der 70-Jährige hatte zuletzt im Hanauer Stadtteil Großauheim gelebt. Ein Rechtsanwalt hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. Der Prozess fand in Deutschland statt, weil es im Strafgesetzbuch einen Paragrafen gibt, der die "stellvertretende Strafrechtspflege" ermöglicht. Da in Afghanistan nach Auffassung der deutschen Behörden keine rechtsstaatlichen Strafverfahren möglich sind, wurde der Grundsatz der Tatort-Zuständigkeit der Gerichte in diesem Fall aufgehoben. © dpa-infocom, dpa:260615-930-226707/1