EU-Gentechnik: Kommt jetzt die neue Gentechnik?

Datum15.06.2026 15:19

Quellewww.zeit.de

TLDRDie EU erwägt eine Lockerung der Gentechnik-Gesetze für Pflanzen mit "neuen genomischen Techniken" (NGT). Befürworter hoffen auf widerstandsfähigere Nutzpflanzen angesichts des Klimawandels, während Kritiker vor unkontrollierbaren Folgen für Umwelt und Ernährungssicherheit warnen. Trotz gegenteiliger Urteile des Europäischen Gerichtshofs schlagen sich die jüngsten Verhandlungen zwischen EU-Organen auf eine Deregulierung für NGT1(-Pflanzen) nieder, was Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten vermeidet. Umweltschützer protestieren und berufen sich auf das Vorsorgeprinzip.

InhaltDie EU will den Anbau von Pflanzen mit verändertem Erbgut erleichtern. Daran knüpfen sich viele Hoffnungen – und viele Sorgen. Jetzt gehen die Kritiker auf die Straße. Wie sich gentechnische Innovationen in der Pflanzenzucht auswirken, ist enorm umstritten: Retten sie bald in aller Welt die Ernten, die durch den Klimawandel immer unsicherer werden? Oder sorgen sie für ein geschäftstüchtiges Spiel mit der Zukunft der Welternährung, ja der Evolution? Seit rund 15 Jahren diskutieren Politikerinnen und Politiker über "neue genomische Techniken" (NGT), bei denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Die einen wollen den Einsatz dieser Techniken in Europa beschleunigen, die anderen haben dieses Vorhaben unzählige Mal ausgebremst. Zuletzt haben die drei gesetzgebenden Organe der EU in einem langwierigen Trilogverfahren darüber verhandelt. Nun wollen sie die Deregulierung des Gentechnikrechts endgültig beschließen. Noch einmal Hochspannung. Ein letztes Mal? Über das Regelpaket, auf das sich Kommission, Parlament und Rat schließlich geeinigt haben, stimmt am heutigen Montag erst der Umweltausschuss des EU-Parlaments ab, schon zwei Tage danach das EU-Parlament in Strasbourg. Stimmt es zu, dürfte das für Züchter, Bauern, Äcker, Wälder, Landschaften und Verbraucher einschneidende Folgen haben. Auf der einen Seite stehen große Hoffnungen, die seit dem Jahr 2012 enorm gewachsen sind. Damals wurde die Genschere CrisprCas entdeckt. Zwar hatten schon vorher andere biotechnologische Innovationen immer zielgenauere Eingriffe im Erbgut ermöglicht. Doch die Genschere würde das noch schneller und noch kostengünstiger erledigen. In der Saatgutindustrie sorgte das für große Euphorie: Bald, sehr bald könnten Wissenschaftler Nahrungs- und Futterpflanzen gegen Dürren, Fluten, Stürme und neue Krankheiten wappnen, ihnen allergene Substanzen austreiben oder sie mit wichtigen Nährstoffen anreichern. Zugleich sahen die Betreiber der sogenannten Gen-Editierung in den neuen Techniken die Chance, endlich die hohen Dämme gegen Gentechnik auf Europas Märkten einzureißen. Denn zwischen den alten und neuen Methoden gebe es Unterschiede, betonten Biotechnologen, Saatgutzüchter und große Wissenschaftsorganisationen. Bei NGT müssten erwünschte Eigenschaften nicht mehr von einer Art auf die andere übertragen werden – so wie bisher etwa beim "Goldenen Reis", auf den man Gene aus der Narzisse und aus einem Bakterium übertragen hatte, um einem Vitamin-A-Mangel vorzubeugen. Eingriffe mit der Genschere fänden innerhalb der Art statt, sie ähnelten zufälligen Veränderungen in der Natur oder konventionellen Züchtungsmethoden und seien in den Pflanzen anschließend meist gar nicht mehr nachweisbar. Kurzum: Die langwierigen, teuren Risikoprüfungen des Gentechnikrechts seien für NGT schlicht überflüssig. Die EU-Kommission ließ sich überzeugen. Der Fall schien klar. Umso größer war die Überraschung, als der Europäische Gerichtshof im Juli 2018 widersprach: Auch genomeditierte Pflanzen fallen ohne Abstriche unter die geltenden Gentechnik-Gesetze, mahnten die Richter unmissverständlich. Das bedeutete: Wer NGT den Weg bahnen wollte, musste politisch neue Regeln durchsetzen. Nach einer kurzen Schockphase machte sich die EU-Kommission an die Arbeit. Und startete einen Hindernislauf, denn Verbraucherverbände, Kirchen, Bauern, Natur- und Umweltschützer, auch Teile der Wirtschaft stellen die Deregulierung bis heute infrage. Sie fordern kein Verbot, meinen aber: Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt sollten bei den noch unerprobten NGT-Pflanzen erst streng geprüft werden, ehe sie angebaut und verzehrt werden dürften. Das gebiete das sogenannte Vorsorgeprinzip, dem alle EU-Entscheidungen unterliegen. Auch die Kritiker berufen sich auf Wissenschaftler. Studien des Bundesamtes für Naturschutz oder des Thinktanks Testbiotech etwa fechten die These an, dass die Eingriffe bei Genscheren nicht über solche bei natürlicher Züchtung hinausgingen. NGT könne zum Beispiel Reparaturprozesse in Zellen umgehen oder Stellen im Genom verändern, die besonders geschützt sind. Das könne womöglich nicht einmal die Evolution. Wenn solche Pflanzen künftig in großer Zahl freigesetzt würden, könnte das die Anpassungsfähigkeit natürlicher Systeme überfordern, fürchten Ökologen. Sie warnen besonders davor, auch Wildpflanzen wie Schilfgräser oder Pappeln bei der Deregulierung wie geplant einzubeziehen. Ihre neuen Eigenschaften könnten sich in natürlichen Beständen ausbreiten und deren Vielfalt verarmen lassen. Bestäuber, die sich bestimmten Arten angepasst haben, verlören dann ihre Nahrungsquellen. Solche Bedenken hat das im Trilog beschlossene Regelpaket kaum aufgegriffen. Es definiert nur eine Art Gentechnik-Schwellenwert. Ab 20 Eingriffen in die DNA soll eine Pflanze rechtlich so behandelt werden wie genetisch veränderte Organismen (GVO) bisher schon. Sie fiele in die Kategorie "NGT2", so der Regulierungsjargon der EU. "NGT1" hingegen, die aus weniger als 20 Veränderungen der DNA hervorgehen und aktuell rund 90 Prozent der möglichen Manipulationen ausmachen, werden konventionellen Züchtungen rechtlich gleichgestellt. Risikoprüfungen entfallen für sie ebenso wie ein detailliertes Monitoring auf dem Acker und Kennzeichnungspflichten für die damit hergestellten Lebens- oder Futtermittel. Nur Saatgut bekommt einen kurzen Hinweis auf die Machart.