Datum15.06.2026 12:11
Quellewww.zeit.de
TLDRBerliner Neubürger müssen sich bis zum 20. Juni anmelden, um bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen wahlberechtigt zu sein. Voraussetzung ist ein mindestens dreimonatiger ununterbrochener Wohnsitz in Berlin. Deutsche ab 16 Jahren können am Abgeordnetenhaus wählen, EU-Bürger ab 16 Jahren zusätzlich bei den Bezirksverordnetenversammlungen. Anmeldungen sind online oder in jedem Bürgeramt möglich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Frist beachten“. Lesen Sie jetzt „Neu in Berlin? Das gilt bei den Wahlen im September“. Wer bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus mit abstimmen möchte, muss bis zum 20. Juni gemeldet sein. Darauf weist die Landeswahlleitung hin. Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung. Nach Angaben der Landeswahlleitung können sich Bürgerinnen und Bürger in jedem Berliner Bürgeramt anmelden - unabhängig vom Wohnbezirk. Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen. An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. © dpa-infocom, dpa:260615-930-225353/1