Kriminalität: Drogenverkäufe per Lieferdienst - Langjährige Haftstrafen

Datum15.10.2025 17:12

Quellewww.zeit.de

TLDRDrei Männer, darunter ein Mitglied einer arabischstämmigen Großfamilie, wurden vom Berliner Landgericht wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 22-Jähriger erhielt 5 Jahre und 9 Monate, ein anderer 22-Jähriger 5,5 Jahre, und ein 21-Jähriger wurde zu 3 Jahren verurteilt. Sie betrieben einen Lieferdienst für Drogen in Berlin und wurden mit umfangreichen Beweisen überführt. Der Begriff Clankriminalität bleibt umstritten, da er potenziell zu Diskriminierung führt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen zwei der Männer wegen Brandstiftung ist im Gange.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Drogenverkäufe per Lieferdienst - Langjährige Haftstrafen“. Ein Mitglied eines bekannten Clans und zwei weitere Männer sind wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Fünf Jahre und neun Monate verhängte das Berliner Landgericht gegen einen 22-Jährigen aus einer arabischstämmigen Großfamilie. Ein weiterer 22-jähriger Mann erhielt eine Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren. Gegen einen 21-Jährigen ergingen wegen Beihilfe drei Jahre Haft. Ein 27-jähriger Angeklagter, der ebenfalls dem Clan zugerechnet wird, wurde aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Vieles sei im Prozess unklar geblieben, sagte der Vorsitzende Richter nach der viermonatigen Verhandlung. Die drei verurteilten Männer hätten als Bande agiert und ab September 2024 im Berliner Stadtgebiet einen Lieferdienst für Betäubungsmittel, Cannabisprodukte und psychoaktive Stoffe betrieben. Im Zentrum habe der 22-jährige Mann aus der Großfamilie gestanden, war das Gericht überzeugt. Er habe sein "Koks-Taxi-Geschäft" über Handys betrieben und auch illegale Substanzen beschafft. Zentraler Anlaufpunkt der Gruppe war laut Anklage eine Wohnung im Stadtteil Charlottenburg. In der Wohnung seien bei einer Durchsuchung im Dezember 2024 unter anderem rund fünf Kilogramm Marihuana, etwa 350 Gramm Ketamin, rund 200 Gramm Kokain sowie mutmaßliche Verkaufserlöse in Höhe von 15.400 Euro sichergestellt worden.  Die drei nun verurteilten Angeklagten hatten im Wesentlichen gestanden. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Schuldsprüche für alle Angeklagten und forderte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren. Die Verteidiger der 22- und 21-Jährigen stellten keine konkreten Anträge. Freispruch hatte der Anwalt des 27-Jährigen beantragt.  Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Gegen die beiden Clan-Mitglieder gibt es ein weiteres Ermittlungsverfahren. Dabei soll es um eine Brandstiftung am 23. April 2024 vor einer Haftanstalt gehen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Neun Autos seien damals in Brand gesetzt worden. © dpa-infocom, dpa:251015-930-166736/1