Datum15.10.2025 16:51
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Rundfunkbeitrag in Deutschland könnte verfassungswidrig sein, was das Bundesverwaltungsgericht prüft. Ein langer Nachweis über ein "grobes Missverhältnis" zwischen Abgaben und Programmqualität ist notwendig. Der Fall einer Klägerin aus Bayern, die den Beitrag aufgrund mangelnder Programmvielfalt anfechtet, wurde an den Münchner Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Die Hürden für eine Verfassungswidrigkeit sind hoch, und 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Legitimität des Beitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
InhaltDer Rundfunkbeitrag könnte verfassungswidrig sein – die Hürden dafür, sind aber hoch. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geht der Streit in die Verlängerung. Ob der Rundfunkbeitrag gegen die Verfassung verstößt, muss laut dem Bundesverwaltungsgericht detailliert und aufwendig nachgewiesen werden. Das hat das Leipziger Gericht entschieden. Demnach muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überprüft werden, ob "ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität" vorliegt. Wissenschaftliche Gutachten müssten nachweisen, dass es genug Beweise für "regelmäßige Defizite" im Programm gibt. Entscheidet ein Verwaltungsgericht dann auf Basis solcher Gutachten, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, müsse sich das Bundesverfassungsgericht erneut damit beschäftigen. In dem konkreten Fall ging es um die Klage einer Frau aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollte. Sie hatte argumentiert, dass der öffentliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag verfehle, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Die Bundesrichter wiesen den Fall zurück an den Münchner Verwaltungsgerichtshof, der sich nun damit erneut beschäftigen muss. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 gilt: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender muss objektiv und unparteilich gestaltet sein. Dabei soll die Ausgewogenheit und die Meinungsvielfalt berücksichtigt werden. Das ist weiterhin der Maßstab – wird jetzt aber erneut (sehr aufwendig) überprüft. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel, dass das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Beitragspflicht rechtfertige. "Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können", so der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Ingo Kraft. Der Anwalt der Klägerin sagte, das Urteil sei ein Erfolg. Dass die Verwaltungsgerichte verpflichtet seien, die Programmvielfalt zu prüfen, sei eine gute Nachricht für den Rechtsschutz der Bürger. Die Hürden seien zu recht hoch, denn die Rundfunkfreiheit sei ein hohes Gut.