IStGH: Internationaler Strafgerichtshof suspendiert Chefankläger Karim Khan

Datum09.06.2026 01:48

Quellewww.zeit.de

TLDRChefankläger Karim Khan des Internationalen Strafgerichtshofs ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Mitarbeiterin mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Die Vertragsstaaten entscheiden über eine mögliche Amtsenthebung. Khan bestreitet die Vorwürfe. Eine UN-Kommission untersuchte den Fall. Khan ist seit 2021 Chefankläger und erließ Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Wladimir Putin.

InhaltDem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs werden sexuelle Übergriffe auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen. Karim Khan könnte sein Amt verlieren. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Eine Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden. 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen Khan sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.  Der Chefankläger bestreitet jegliche Vorwürfe. Der 56-Jährige lässt seit gut einem Jahr sein Amt vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht. Diese legte im Dezember 2025 ihren Bericht vor. Der Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht. Drei Richter des Weltstrafgerichts legten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten vor. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter. 125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an. Sie gehören also auch nicht zu den Staaten, die über eine mögliche Amtsenthebung Khans entscheiden.