Datum09.06.2026 00:18
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, wurde wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe suspendiert. Eine Sondersitzung der Vertragsstaaten wird über seine Amtsenthebung entscheiden. Die Vorwürfe stammen von einer ehemaligen Mitarbeiterin und wurden von einer UN-Kommission untersucht. Khan bestreitet die Anschuldigungen und ruht sein Amt seit über einem Jahr. Die USA hatten zuvor Druck auf das Gericht ausgeübt, insbesondere nach Khans Haftbefehl gegen Netanjahu.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach möglichen Übergriffen“. Lesen Sie jetzt „Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger“. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert worden. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden. 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht. Diese hatte im Dezember 2025 ihren Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht. Drei Richter des Weltstrafgerichts hatten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten vorgelegt. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht. Khan (56) lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Er bestreitet alle Vorhaltungen. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter. 125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an. © dpa-infocom, dpa:260608-930-193066/1