Jahrelange Haft und Psychiatrie für Anschlagspläne in Bremerhaven

Datum08.06.2026 18:45

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Landgericht Bremen verurteilte einen 35-Jährigen wegen Terrorismusplänen zu achteinhalb Jahren Haft. Er verabredete sich mit seinem 20-jährigen Neffen zur Tötung Unschuldiger mittels Schusswaffen und Sprengstoff. Der geistig erkrankte Neffe wurde freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen. Die beiden Deutschen planten Anschläge auf eine Klinik, Großveranstaltung oder Synagoge in Bremerhaven. Die Pläne wurden zufällig durch Ermittlungen aufgedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltSie wollten mit Schusswaffen und Sprengstoff möglichst viele Menschen töten. Jetzt wurde am Landgericht Bremen das Urteil gegen einen 35-Jährigen und seinen Neffen gesprochen. Sie wollten "Unschuldige in großer Zahl töten": Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer konkrete Anschlagspläne geschmiedet hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven. Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest. Im Gerichtsprozess wurde auch die Biografie der beiden Angeklagten untersucht. Der 35-Jährige konvertierte demnach vor einigen Jahren zum Islam und radikalisierte sich. Als sein Neffe 14 Jahre alt war, soll er ihm zum ersten Mal Videos von Hinrichtungen des sogenannten Islamischen Staats (IS) gezeigt haben. Die Aufnahmen sollen die Zwangsgedanken und Tötungsfantasien des Jugendlichen verstärkt haben. Nach Überzeugung des Gerichts tauschte der inzwischen 20-Jährige Anfang vergangenen Jahres mit einem Chatpartner rechtsradikales Gedankengut aus. Er soll den Plan gefasst haben, auf den Straßen in Bremerhaven so viele Menschen wie möglich zu töten, die Tat zu filmen und online zu stellen. Der junge Mann soll sich für den Amoklauf im Internet Messer und eine Kamera gekauft haben, am Ende aber unverrichteter Dinge wieder heimgekehrt sein. Ob der Angeklagte damals keine Opfer fand oder aus Angst einen Rückzieher machte, ist laut Gericht unklar. Das Scheitern der Pläne habe in ihm jedenfalls Scham ausgelöst und die psychischen Probleme verschärft. Schließlich soll er die Tötungsfantasien seinem Onkel anvertraut haben. "Da können wir was machen", soll dessen Reaktion gewesen sein. Und weiter: "Ich teile deinen Traum und unterstütze deinen Traum." Anders als sein Onkel verfolgte der 20-Jährige keine ideologischen Ziele, wie das Gericht feststellte. Er sei lediglich neugierig gewesen, andere Menschen zu töten und habe selbst nicht mehr leben wollen. "Es ging ihm darum, im Rahmen einer gemeinsamen Anschlagsplanung mit seinem Onkel Zeit zu verbringen", sagte der Vorsitzende Richter. Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. Der Vorsitzende Richter ist überzeugt, dass von dem 20-Jährigen weiter Gefahr ausgeht. Daher wies er ihn in die Psychiatrie ein. Er könnte sich sonst auf der Suche nach sozialen Kontakten und Anerkennung als Rekrut anbieten. Sein Onkel sei hingegen voll schuldfähig und müsse für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 35-Jährigen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, sein Anwalt eine deutlich mildere Strafe. Sein Neffe sollte laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt werden, die Verteidigung setzte auf Freispruch.