Studierenden-WG in Frankfurt bekommt 26.700 Euro zurück

Datum08.06.2026 18:46

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Frankfurter Wohngemeinschaft erhält 26.700 Euro zurück, da ihre Vermieterin, eine ausländische Immobiliengesellschaft, über Jahre zu viel Miete verlangte. Die Stadt Frankfurt hat erfolgreich gegen diese Mietpreisüberhöhung vorgegangen, die ortsübliche Vergleichsmieten um bis zu 103 Prozent überstieg. Das Amt für Wohnungswesen prüft solche Fälle systematisch, um die Ausnutzung eines angespannten Wohnungsmarktes zu verhindern. Mietpreisüberhöhung ist ein Straftatbestand, wenn mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete verlangt werden.

InhaltDem Frankfurter Nordend steht womöglich eine größere Party bevor: Eine Wohngemeinschaft zahlte über Jahre zu viel Miete. Jetzt ist die Stadt gegen die Vermieterin vorgegangen, eine ausländische Immobiliengesellschaft. Geldsegen für eine WG aus Frankfurt am Main: Die Studierenden haben etwa 26.700 Euro Miete zurückerstattet bekommen. Nach Angaben der Stadt Frankfurt am Main  hatten sie von Oktober 2021 bis Juni 2025 deutlich mehr Miete zahlen müssen als erlaubt. Es ging um eine 95 Quadratmeter große Wohnung im Stadtteil Nordend. Die Vermieterin – eine ausländische Immobiliengesellschaft – habe eine Miete gefordert, die die ortsübliche Vergleichsmiete "in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg", heißt es. "Dieses deutliche Missverhältnis im ohnehin stark angespannten Wohnungssegment für Studierende stellt eine klare Mietpreisüberhöhung dar", teilt die Stadt mit. Das Amt für Wohnungswesen habe das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, die Vermieterin habe das Geld zurückerstattet. Weshalb die Ermittlungen angestoßen wurden, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Die Stadt geht eigenen Angaben zufolge konsequent gegen sogenannte Mietpreisüberhöhung vor. Das Amt für Wohnungswesen prüft demnach, ob Vermieterinnen und Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um eine angemessene hohe Miete zu verlangen. Die Mietpreisüberhöhung ist ein eigener Tatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) und liegt vor, wenn mehr als 20 Prozent der üblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Die Mietpreisbremse unterscheidet sich davon noch, unter anderem darin, ab wann sie gilt. Ob für Deutschlands Mieter bald bessere Zeiten anbrechen, lesen Sie hier.