Keine Bevorzugung: Streit um Krankenhausfinanzierung - Klage abgewiesen

Datum08.06.2026 17:37

Quellewww.zeit.de

TLDREin Bündnis aus privaten und frei-gemeinnützigen Berliner Kliniken klagte gegen den Senat, da sie eine Bevorzugung des landeseigenen Vivantes-Klinikverbands durch millionenschwere Sonderzahlungen vermuteten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da der zugrundeliegende Betrauungsakt, der Ausgleichsleistungen für Vivantes ermöglicht, rechtskräftig sei und die Klägerinnen hätten sich bereits 2020 dagegen wenden müssen. Die Kläger kritisieren die Entscheidung als Verstetigung der Ungleichbehandlung und wollen Rechtsmittel einlegen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Keine Bevorzugung“. Lesen Sie jetzt „Streit um Krankenhausfinanzierung - Klage abgewiesen“. Im Rechtsstreit um die Finanzierung von Krankenhäusern in Berlin hat das Verwaltungsgericht eine Klage eines Bündnisses aus privaten und frei-gemeinnützigen Kliniken abgewiesen. Die rund 30 Kliniken hatten dem Senat vorgeworfen, dass der landeseigene Klinikverband Vivantes durch millionenschwere Sonderzahlungen zu Unrecht bevorzugt werde. Die Klage sei unzulässig, hieß es nun vom Gericht, da der zugrundeliegende Verwaltungsakt bestandskräftig sei. Laut den DRK-Kliniken erhielt Vivantes in den vergangenen sieben Jahren rund 1,2 Milliarden Euro vom Land Berlin, um Finanzierungslücken zu schließen. Der RBB und weitere Medien hatten berichtet.  Ein sogenannter Betrauungsakt habe seit 2020 dem Land die Möglichkeit gegeben, Vivantes Ausgleichsleistungen – etwa als Investitionszuschüsse oder als Ausgleich von Jahresfehlbeträgen – zu gewähren. Die Klägerin hätte sich bereits im Jahr 2020 gegen den Betrauungsakt wenden müssen, hieß es nun vom Gericht. Unabhängig davon, dass dieser keine konkreten Zahlungen an Vivantes vorsehe, sei dieser Akt rechtmäßig. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, kritisierte: "Die Entscheidung ist für uns eine Enttäuschung, denn mit dem Urteil wird die Ungleichbehandlung zunächst verstetigt. Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und Rechtsmittel einlegen." © dpa-infocom, dpa:260608-930-192199/1