Datum08.06.2026 16:32
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Prozess um mutmaßlich islamistisch motivierte Messerattacken in Essen beginnt. Ein 18-jähriger Kosovare ist wegen dreifachen versuchten Mordes angeklagt. Er soll Lehrerin, Hausmeister und Obdachlosen angegriffen haben. Die Bundesanwaltschaft sieht islamistische Motivation, zudem werden weitere Delikte wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Angeklagte befindet sich in U-Haft. Die Öffentlichkeit könnte teilweise ausgeschlossen werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Messerattacken“. Lesen Sie jetzt „Prozess um mutmaßlich islamistische Angriffe beginnt“. Gut neun Monate nach den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffen in Essen soll der Prozess gegen den 18-jährigen Angeklagten beginnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht habe die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Dem Kosovaren wird dreifacher versuchter Mord vorgeworfen. Er soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen eingestochen haben. Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der damals 17-Jährige angegriffen haben. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert. Da sich der Hausmeister gewehrt habe, habe der Verdächtige das Messer bei ihm nicht einsetzen können. Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Auf der Suche nach weiteren Opfern habe sich der damals 17-Jährige zudem zweimal zur Alten Synagoge in Essen begeben, um Juden anzugreifen. Er habe aber keine aus seiner Sicht geeigneten Opfer vorgefunden. Um seiner Festnahme zu entgehen und seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen, heißt es in der Anklage. Durch einen Schuss wurde er demnach gestoppt und dabei im Gesicht verletzt. Die Bundesanwaltschaft legt ihm in der Anklage nun neben dreifachen versuchten Mordes auch Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last. Der Angeklagte befindet sich seit dem 6. September 2025 in Untersuchungshaft. Da er zur Tatzeit Jugendlicher gewesen sei, werde zu Beginn des Prozesses über einen möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden. Für das Verfahren sind bislang 13 Verhandlungstage bis Anfang September angesetzt. © dpa-infocom, dpa:260608-930-191735/1