Rechtsextremismus: Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein

Datum08.06.2026 14:19

Quellewww.zeit.de

TLDRNeonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Liebich begründet dies mit der Angst, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Ein weiterer Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde gestellt. Liebich wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird von Kritikern als Versuch zur Verhinderung der Auslieferung angesehen. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht in Prag.

InhaltNeonazi Liebich will nicht in Deutschland in Haft – nach eigener Aussage aus Angst, in einem Männergefängnis zu sterben. Liebich legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Neonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die angeordnete Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Liebich habe zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war, sagte ein Sprecher des Landgerichts in Plzeň der Nachrichtenagentur dpa. Ein erster Befangenheitsantrag war bereits abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht in Prag muss über beide Beschwerden entscheiden. Vergangene Woche hatte das Landgericht Plzeň entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Marla-Svenja Liebich, geboren als Sven Liebich, gab im Laufe der Verhandlungen an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Als Begründung führte Liebich die Sorge an, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Aktuell sitzt Liebich in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň. Dort sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. Für Liebich gab es nach der Entscheidung zur Auslieferung nur wenige Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Sollten Liebichs Anträge abgelehnt werden, könnten nur wenige Tage zur Auslieferung vergehen.  Nach einer monatelangen Fahndung war Liebich am 9. April bei Krásná nahe der tschechisch-deutschen Grenze gefasst worden. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Im Januar 2025 ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Namen ändern. Jedoch gibt es begründete Zweifel an der tatsächlichen Geschlechtsidentität Liebichs. So äußerte sich Liebich in der Vergangenheit mehrfach queer- und transfeindlich. Kritikerinnen und Kritiker sahen in der Änderung des Geschlechtseintrags daher vor allem eine Provokation und einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.