Datum08.06.2026 14:23
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrt sich in Tschechien gegen die Auslieferung nach Deutschland und legte Beschwerde sowie einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein. Liebich wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt und fürchtet um sein Leben in einem deutschen Männergefängnis. Über die Anträge entscheidet das Oberlandesgericht in Prag. Liebichs Namens- und Geschlechtsänderung nach der Verurteilung wird als Versuch gesehen, das System zu missbrauchen.
InhaltDer verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich in Tschechien gegen die geplante Auslieferung nach Deutschland. Er legte nicht nur eine Beschwerde ein, sondern stellte auch einen Befangenheitsantrag. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Auslieferung aus Tschechien nach Deutschland eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen der Nachrichtenagentur dpa. Außerdem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Über beide Eingaben muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden; dorthin werden die Akten übersandt. Das Landgericht in Pilsen hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Während der Verhandlung sagte Liebich, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, unter anderem aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde abgelehnt. Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Die Person sitzt seitdem in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Dort sind nach dpa-Angaben mehr als 1200 Menschen untergebracht; das Gefängnis ist überwiegend für Männer, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung, die nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden könnte. Werden die Beschwerden abgelehnt, könnte die Auslieferung kurzfristig erfolgen. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen "Sven" und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich "die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen". Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen. Mehr dazu, wie Liebich das Selbstbestimmungsgesetz offenbar ausnutzte, lesen Sie hier.